Mein Beitrag in der FAZ vom 22.1.2020: Wie alles anfing
Anfang 2020 veröffentlichte ich einen Beitrag in der FAZ, die allmählich zu einer Wende in der Berichterstattung zum Fall Söring geführt hat. Hier können sie ihn lesen.
Zum Hintergrund: Am 26. November 2019 habe ich einen Beitrag in der FAZ veröffentlicht: “Eine paradoxe Mischung aus Zynismus und Blauäugigkeit”. Dieser Artikel erschien rein zufällig genau gleichzeitig mit der Ankündigung, dass Jens Söring und Elizabeth Haysom auf Bewährung freigelassen werden würden. Scharfe Leserbriefe wurden eingereicht. Ich musste meinen Ruf verteidigen.
Glücklicherweise fande ich Beistand. Ich habe Terry Wright überzeugen können, seinen ausführlichen Bericht zum Fall Soring (ursprünglich nur als ein Brief an den Gouverneur von Virginia konzipiert) zu veröffentlichen. Ich bin ihm noch heute dafür dankbar.
Daraufhin habe ich diesen sehr langen Beitrag (“Letzte Worte zum Fall Söring”) veröffentlicht. Das ist das Original, ungekürzt, ohne Abbildungen (kommen später vielleicht), und mit ein paar Fußnoten versehen.
Ich wünsche viel Spaß! Kommmentare, Nachfragen, Einwände usw. gewünscht.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.1.2020:
Letzte Worte zum Fall Söring
Die Frage nach Schuld oder Unschuld von Jens Söring polarisiert noch immer. Ein letzter, sehr ausführlicher Blick auf die Beweislage.
Ende November vergangenen Jahres wurde Jens Söring, nach jahrzehntelanger Haft wegen Doppelmordes an den Eltern seiner früheren Lebensgefährtin Elizabeth Haysom, entlassen und nach Deutschland überstellt. Die Entscheidung wurde zwar ausdrücklich nicht mit Zweifeln an Sörings Schuld oder der Richtigkeit seiner Verurteilung begründet. Sie erregte gleichwohl viel Aufmerksamkeit - auch deshalb, weil nicht wenige Menschen von Sörings Unschuld überzeugt sind und seit langem eine Kampagne betreiben, um seine Freilassung zu erwirken. Als an dieser Stelle zwei Beiträge erschienen, die Sörings Unschuldsbehauptungen als substanzlos und seine Unterstützer als blauäugig charakterisierten (nachzulesen hier und hier), dauerte es denn auch nicht lange, bis mehrere empörte Leserbriefe in der Redaktion eingingen, die angebliche Fehler in den beiden Texten monieren.
Die beiden Briefe sind zu ausführlich, um sie in voller Länge wiederzugeben; sie können jedoch hier und hier nachgelesen werden. Sie lassen sich auch nicht beantworten, ohne jedes übliche Längenmaß zu sprengen. Da die beiden Briefe gewissermaßen stellvertretend für praktisch alle Argumente stehen, die Söring und seine diversen Unterstützer zur Begründung seiner Unschuld im Laufe der Jahre vorgetragen haben, soll dennoch eine umfassende Erwiderung erfolgen. Jenen, die sich in die Untiefen des Falles verstiegen haben (oder dies noch tun wollen), kann diese Erwiderung als umfassende - und, von dieser Seite, letzte - Bestandsaufnahme zum Fall Söring dienen.
Zwei Briefe, ein Buch und ein Bericht
Da die beiden ausführlichen Leserbriefe Anlass dieses Beitrags sind, zunächst ein paar Worte zu ihren Verfassern. Der Autor des ersten Briefs ist Chip Harding, Sheriff von Albemarle County, Virginia. Harding hat sich jahrelang mit dem Fall Söring befasst, und ist jetzt davon überzeugt, dass Sörings Verurteilung nicht rechtens war. 2017 hat Harding sogar zwei lange Schreiben an den Gouverneur von Virginia gerichtet, um Sörings Gnadengesuch zu unterstützen. Hardings Stellungnahme hat damals hohe Wellen geschlagen: Es kommt selten vor, dass ein amtierender Sheriff für einen verurteilten Mörder Partei ergreift. Als ehemaliger Strafverteidiger in den Vereinigten Staaten finde ich es persönlich begrüßenswert, wenn hochrangige Polizeibeamte anerkennen, dass das System Fehlurteile produzieren kann, und Anstrengungen unternehmen, diese zu korrigieren. In diesem Fall teile ich Hardings Ansicht aber nicht. Der andere Leserbrief wurde von A. H.1 verfasst, ein Mitglied des „Freundeskreises Jens Söring“. Nachfolgend werden die Briefe mit HB (Harding-Brief) bzw. FB (Freundeskreis-Brief) zitiert.
Daneben spielen noch einige andere Quellen für die folgende Analyse eine Rolle. Da wären zum einen Jens Sörings eigene Einlassungen, die er 1995, also bereits nach mehrjähriger Haft, in dem Buch „Mortal Thoughts“ (nachfolgend „MT“) zusammengefasst hat. „Mortal Thoughts“ ist zugleich eine Art Autobiographie und ein Plädoyer für Sörings Unschuld. Da Sörings Prozess 1995 noch gut in Erinnerung war, wurde die Veröffentlichung des Buchs im Internet auch Thema etlicher Zeitungsartikel. Die Prosa ist alles andere als geschliffen, aber das Buch erreichte sein Ziel: Söring gewann allmählich Unterstützer, die an seine Unschuld glaubten.
Eine zentrale Rolle spielt schließlich ein Bericht des Kriminalbeamten Terry Wright (nachfolgend „WB“, Wright-Bericht). Wright, damals Polizeibeamter beim Metropolitan Police Service - besser bekannt als Scotland Yard -, wurde erstmals mit dem Fall betraut, als Jens Söring und seine damalige Freundin Elizabeth Haysom, nach ihrer Flucht aus den Vereinigten Staaten, im April 1986 bei einer Scheckbetrug-Masche in England erwischt wurden. Zunächst gaben Söring und Haysom falsche Identitäten an. In den Unterlagen, die bei dem Paar sichergestellt wurden, fand Wright aber zahlreiche Anspielungen auf eine Straftat im amerikanischen Bundesstaat Virginia. Nach fünf Wochen intensiver Detektivarbeit stellte Wright fest, dass das Paar als Hauptverdächtige bei der Tötung von Haysoms Eltern, Derek und Elizabeth Haysom, galten.
Wright lud Beamte aus Virginia nach London ein. Tagelang befragten Wright, sein Kollege Detective Sergeant Kenneth Beever, und Detective Ricky Gardner von dem Bedford County (Virginia) Sheriffs Office Söring und Haysom. Söring legte ein volles Geständnis mit dem folgenden Inhalt ab: Er sei unsterblich in Elizabeth Haysom verliebt. Ihre Eltern, ein wohlhabendes und mondänes Ehepaar, die in der Nähe von Lynchburg, Virginia (Bedford County) lebten, seien aber gegen die Beziehung gewesen. Er und Elizabeth hätten daraufhin einen Plan geschmiedet. Beide würden Washington, DC besuchen, und ein Zimmer im Marriott Hotel beziehen. Dann würde Haysom ein Alibi schaffen, indem sie Kinotickets kauft und beim Zimmerservice Gerichte für zwei bestellt. Währenddessen würde Söring nach Lynchburg fahren. Dort würde er die Haysoms auffordern, ihren Widerstand gegen die Beziehung endlich aufzugeben. Wenn die Haysoms dieser Forderung nicht nachkommen sollten, würde Söring sie töten. Der Plan wurde am 30. März 1985 ausgeführt. Das Treffen mit den Haysoms entwickelte sich zu einer hysterischen Auseinandersetzung. Söring erstach Derek und Nancy Haysom auf brutale Art und Weise; Derek Haysom wurde beinahe enthauptet. Söring versuchte, alle Spuren seiner Anwesenheit zu beseitigen und fuhr sodann nach Washington, DC zurück.
Auch Elizabeth Haysom legte ein Geständnis ab, wobei sie von Söring getrennt verhört wurde, seine Aussagen also ebenso wenig kannte, wie er ihre. Ihre Erzählung wich in einigen unbedeutenden Details von Sörings ab, war aber im Großen und Ganzen dieselbe. Haysom erhob keine Einwände gegen ihre Auslieferung an die Vereinigten Staaten, erkannte ihre Schuld an, und erhielte 1987 in Bedford County, Virginia zwei Freiheitsstrafen von je 45 Jahren.
Nach einem Langen Rechtsstreit versprach Virginia auf eine eventuelle Todesstrafe im Fall Söring zu verzichten. Daraufhin wurde auch Söring nach Virginia ausgeliefert. Dort wurde ihm 1990 der Prozess gemacht. Terry Wright flog zweimal nach Virginia, um auszusagen. Elizabeth Haysom sagte auch aus, und beschrieb das Mordkomplott, das sie und Söring ausgeheckt hatten. Söring aber erzählte zum ersten Mal seine neue Version der Geschichte. Er versicherte der Jury, dass seine vorherigen Geständnisse allesamt falsch gewesen seien, und dass nicht er, sondern Elizabeth Derek und Nancy Haysom getötet habe. Er habe nur gestanden, um Elizabeth vor der Todesstrafe zu bewahren. Die Jury war nicht überzeugt. Söring wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine viele Revisionen und Wiederaufnahmeanträge wurden allesamt einstimmig abgelehnt.
Nach dem Prozess im Jahr 1990 war der Fall für Terry Wright erst einmal erledigt. Er erhielte eine Auszeichnung für seine erfolgreiche Arbeit bei der Aufklärung des Falls, und machte Karriere. Jahrzehntelang befasste er sich mit Kriminalfällen verschiedenster Art, und erlangte dabei umfassendes Wissen über fast alle Aspekte der polizeilichen Ermittlungsarbeit. Seine letzte Arbeitsstation vor seiner Pensionierung war als Verbindungsoffizier zwischen Scotland Yard und dem FBI beim berühmten FBI-Hauptquartier in Quantico, Virginia. 2016 erfuhr Wright, das Söring und seine Anwälte von „bahnbrechenden“ neue DNA-Erkenntnisse berichteten, die Sörings Unschuld beweisen sollten. Wright war überrascht; schließlich hatte er stundenlang zugehört, als Söring die Morde gestand. Könnte Sörings Geständnis doch falsch gewesen sein? Er begann, sich mit Sörings im Prozess vorgetragener Version der Geschichte zu befassen, derzufolge Elizabeth die Morde begangen haben soll. Er erfuhr, dass Söring die Erzählung seiner Unschuld in jahrzehntelanger Haft immer weiter ausgebaut und verbreitet hatte, unter anderem in mehreren Büchern. Wright war von dem, was Söring über seinen Fall erzählt, angewidert. Als er „Mortal Thoughts“ las stieß er, wie er schreibt, auf eine Lüge nach der anderen: (WB 430):
Soering behauptet, dass dieses Buch ein wahrer Bericht über die Morde ist, aber fast jeder Absatz ist entweder erfunden oder es ist eine Lüge. Es gibt so viele Lügen, über so viele Dinge, dass es sich nicht einfach um abweichende Meinungen oder verschiedene Interpretation der Fakten handeln kann - Soering sagt Dinge, von denen ich eindeutig weiß, dass sie unwahr sind.
Das klingt vernichtend, ist aber, wie sich zeigen wird, eine ziemlich treffende Zusammenfassung. Da Sörings Behauptungen zumindest dem äußeren Anschein nach den Eindruck von Authentizität und Exaktheit erwecken (z.B. genaue Zeit- und Ortsangaben, Verweise auf das Gerichtsprotokoll usw.), war Wright klar, dass Außenstehende, die sich mit dem Fall nicht auskennen, Sörings Erzählung leicht Glauben würden schenken können.
Wright setzte sich mit Sörings Thesen ursprünglich in einem Brief an Ralph Northam auseinander, den Gouverneur von Virginia. Wright entdeckte im Narrativ von Söring und seinen Unterstützern jedoch so viele Lügen, Übertreibungen, und falsche Annahmen, dass der Brief allmählich zu einem 454-seitigen Bericht anwuchs, auf den im Folgenden oftmals Bezug genommen wird. Wright war dabei, den fertigen Bericht zu versenden, als die überraschende Meldung von Sörings Freilassung am 25. November 2019 eintraf. Der Bericht wird zurzeit auf eine breitere Veröffentlichung vorbereitet und liegt diesem Autor vor. Er kann hier im Original abgerufen werden, wobei alle Urheberrechte bei Herrn Wright verbleiben.
Er trägt den Titel „Ein wahrer Bericht über die Fakten bezüglich der Ermittlung der Morde an Derek und Nancy Haysom“. Obwohl Wright den Bericht selbst verfasst hat, versichert er dem Leser, dass Kenneth Beever, ein weiterer verdienter Scotland-Yard Beamter, der mit dem Fall Söring befasst wurde, entscheidend zum Bericht beigetragen hat, und den Inhalt uneingeschränkt mitverantwortet (WB 1). In sachlicher, äußerst präziser Prosa, die von Jahren im gehobenen Polizeidienst zeugt, setzt sich der Bericht mit buchstäblich jeder Behauptung Sörings und seiner Anhänger auseinander. Das Ergebnis ist die vollständige, endgültige Widerlegung von allen wesentlichen Argumenten für Sörings Unschuld, von zwei Beamten, die seit 1986 eng mit dem Fall befasst sind, und die fast jeden Aspekt des Falls als Insider kennen. Nach Lektüre des Berichts ist der Leser von drei Wahrheiten überzeugt. Erstens, Jens Söring ist ein eingefleischter Lügner. Nichts von dem, was er sagt, darf als bare Münze genommen werden. Zweitens, Jens Söring hat die Haysoms ermordet und wurde zu Recht verurteilt. Und drittens, Sörings Anhänger sind einem Hochstapler aufgesessen. Ihre Argumente leiden an diversen Schwächen, aber die Ursache vieler Irrtümer ist dieselbe: sie haben Söring unkritisch geglaubt.
Exkurs: Die Bedeutung eines rechtskräftigen Urteils
Zunächst ein paar Worte zu den Rahmenbedingungen dieser Analyse. Jeder Jurist kennt den ersten Schritt bei der Aufarbeitung eines Sachverhalts: den zutreffenden Maßstab festlegen. Der Maßstab hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab; hier ist er die Überprüfung eines rechtskräftigen Gerichtsurteils. Söring hat in den Vereinigten Staaten längst alle erdenklichen Rechtsmittel ausgeschöpft. Diese Tatsache, die von Sörings Unterstützern fast immer außer Acht gelassen wird, ist doch von entscheidender Bedeutung. Söring ist ein rechtskräftig verurteilter Mörder. Seine Schuld ist jetzt anzunehmen. Die Annahme kann zwar wiederlegt werden, aber dafür trägt nun Söring die Beweislast. Diese Beweislastumkehr, um sie im Juristendeutsch zu beschreiben, ist die logische Folge von drei Grundsätzen, die (in verschiedenen Formen) in jeder Rechtsordnung vorkommen.
Das erste heißt im deutschsprachigen Raum Rechtssicherheit, und prägt die deutsch Rechtsordnung bis in die Poren. Eine Verzweigung von dem Grundsatz der Rechtssicherheit heißt das „akkusatorische Prinzip“. In den Worten eines Kommentars führt dieses „zu einer Verfestigung des Urteilsspruchs, zur Abwehr jeder erneuten inhaltlichen Überprüfung und zur Wiederaufnahme regelmäßig nur bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern....“ In der angloamerikanischen Rechtssprache heißt der analoge Begriff „finality“ (Endgültigkeit). Der erstinstanzliche Prozess ist der „Main Event“ (wie der US Supreme Court es 1977 beschrieben hat), eben das Hauptverfahren. Ein Strafprozess ist ein aufwändiges Unterfangen. Rechtsanwälte müssen bestellt werden, Zeugen eingeladen, Beweisstücke verarbeitet, Gutachten eingeholt. In den Vereinigten Staaten muss außerdem eine Jury bestellt werden. Die Gesamtkosten eines komplexen Strafprozesses können in die Millionen gehen. Diese kostspieligen Vorkehrungen sind notwendig, um Fehlurteile möglichst zu verhindern. Dieses Ziel wird in den meisten Fällen auch erreicht. Bei Revisionen sind die Erfolgsquoten sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Deutschland niedrig: In Virginia haben zum Beispiel nur ca. 6 Prozent der eingeleiteten Revisionen Erfolg, in Deutschland 3 Prozent der Revisionen und 3 Prozent der Wiederaufnahmeverfahren. Diese Quoten sprechen recht deutlich dafür, dass Strafverfahren in der Regel rechtskonform verlaufen, und meist der Richtige verurteilt wird.
Es gibt einen weiteren Grund für die Finalität von rechtskräftigen Urteilen. Eine Strafjustiz, die regelmäßig rechtskräftige Urteile aus nichtigen oder trivialen Gründen aufhebt, wird bald an Vertrauen einbüßen. Wie Justice Harlan vom amerikanischen Supreme Court es 1971 formulierte: „Keiner - weder die Justiz, noch die Gesellschaft als Ganzes, noch der Angeklagte selber - profitiert von einem Urteil, wonach ein Mann heute nur provisorisch ins Gefängnis geht - aber morgen und jeden Tag danach immer wieder Klagen, bei denen längst beantwortete Fragen gestellt werden, erheben darf.“
Das zweite Prinzip, das bei der Überprüfung von Urteilen von Bedeutung ist, ist die Notwendigkeit einer Cesamtwürdigung. Die Beweise, die der Staatsanwalt und die Verteidigung ins Feld führen, müssen stets als Ganzes betrachtet und abgewogen werden. Oft gewinnen vereinzelte Beweise oder Aussagen erst an Bedeutung, wenn sie als Teil der gesamten Beweislage betrachtet werden. Beweise sind wie Puzzleteile; erst wenn sie ein erkennbares Gesamtbild bilden, darf der Angeklagte verurteilt werden. Dieser Grundsatz gilt aber sowohl vor als auch nach einem rechtskräftigen Schuldspruch. Es kommt nicht selten vor, dass beim Prozess verwertete Zeugenaussage oder Beweisstücke hinterfragt oder neue Informationen zum Fall entdeckt werden. Aber wenn diese vermeintlichen Mängel nicht von zentraler Bedeutung sind - wenn der Angeklagte also auch in Kenntnis der neuen Informationen schuldig gesprochen worden wäre wird das erstinstanzliche Urteil nicht aufgehoben. Es gibt eine Variante dieser pragmatischen Doktrin in jedem Rechtssystem. „Harmless error“, harmloser Fehler, heißt die amerikanische Variante. Das deutsche Rechtssystem kennt vergleichbare Regeln.
Das Dritte Prinzip kann man den Grundsatz der ausreichenden Beweise nennen. Sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Deutschland streben Strafgerichte eine möglichst umfangreiche Aufklärung des Sachverhalts an - aber eben nur des relevanten Sachverhalts. Relevant sind nur Beweise, die die Schuld bzw. das Strafmaß beeinflussen können. Sobald diese Fragen beantwortet werden können, hat die Arbeit des Richters bzw. der Jury ein Ende. Aus diesem Grund kann der Maßstab für einen Schuldspruch auch erfüllt werden, wenn viele Fragen unbeantwortet bleiben. In Deutschland zum Beispiel können Angeklagten selbst dann verurteilt werden, wenn die Leiche des Opfers oder die Tatwaffe nie gefunden wurde. Eine Verurteilung auf der Basis reiner Indizienbeweise ist auch durchaus möglich, solange die Indizien die Schuld des Angeklagten ausreichend untermauern. Auch Kenntnis des Motivs des Angeklagten ist selten erforderlich. Solange der Staatsanwalt beweist, dass der Angeklagte die Tat begangen hat, muss er in der Regel nicht beweisen, warum.
Nach dieser kleinen Einführung können wir einen allgemeinen Maßstab für die Beurteilung der Behauptungen von Söring und seinem Freundeskreis formulieren. Söring trägt die Beweislast, die Mängel an seinem Gerichtsverfahren nachzuweisen. Er muss erhebliche Zweifel an den Feststellungen der Jury, des Prozessrichters, und der Revisionsgerichte wecken können, indem er beweist, dass entscheidungsrelevante Fehler begangen worden sind.
DNA: Die zwei unbekannten Männer, die es nicht gibt
Sowohl im Leserbrief von Sheriff Harding als auch im Wright-Bericht werden die DNA-Beweise als erstes besprochen. Das ist richtig so: DNA-Vergleiche sind bei fachgerechter Durchführung und Auswertung äußerst zuverlässig und haben allein in den Vereinigten Staaten über 300 unschuldig verurteilte Menschen exkulpiert. Sörings Unterstützer behaupten, die DNA-Beweise in seinem Fall hätten seine Unschuld bewiesen bzw. erhebliche Zweifel an seiner Schuld aufgeworfen. In den Worten von Sheriff Harding (HB 3): „Wenn man sich die Ergebnisse der Blutuntersuchungen, inklusive der Serologie-Tests anschaut, dann bekommt man wissenschaftliche Ergebnisse, die anzeigen, dass zwei nicht identifizierte Männer am Tatort geblutet haben.“ Diese Behauptung ist entscheidend - aus forensischen Gesichtspunkten wichtiger als alle anderen Behauptungen Sörings. Wenn es stimmt, dass zwei fremden Männer am Tatort waren, wäre das Urteil im Fall Söring in der Tat fatal geschwächt. Mindestens müsste das Gerichtsverfahren neu aufgerollt werden. Söring und seine Anhänger wissen natürlich um die gewaltige Überzeugungskraft von DNA-Ergebnisse. Bei jedem Interview führt Söring die „entlastende DNA-Beweise“ als erste ins Feld, wenn es um seinen Fall geht. Das Thema hat also eine ausführliche Gesamtwürdigung verdient. Die liefert Wright: Seine Analyse allein der DNA- Ergebnisse erstreckt sich über fast 100 Seiten. Entsprechend lang wird auch die Diskussion hier.
Um sein Argument zu untermauern, hat Sörings Anwalt zwei Gutachten von angesehenen Experten eingeholt: Dr. Moses Schanfield, Forensik-Professor an der George Washington University, und Dr. J. Thomas McClintock, Forensik-Professor an Liberty University. Beide sind parteiische Gutachter; das heißt sie wurden nicht vom Gericht, sondern von Sörings Anwälten bzw. Unterstützern bestellt und bezahlt. Das bedeutet keineswegs, dass ihre Aussagen falsch sind - wohl aber, dass sie einseitig sind. Wie immer bei Parteigutachten liegt der Schwerpunkt ausschließlich auf Fakten bzw. Schlussfolgerungen, die die These des Auftragsgebers unterstützen. Beide Gutachten sind im Internet abrufbar.
Dank seiner Praxiserfahrung hat Wright auch beträchtliche Expertise auf diesem Gebiet. Wright nimmt beide Gutachten ernst, und stellt weder die Qualifikationen noch den guten Glauben der Gutachter infrage. Er behandelt jede wichtige Blutspur einzeln: wo sie aufgefunden wurde, wie sie aufbewahrt wurde, was die Blutgruppentypisierung zeigt, welche DNA-Ergebnisse vorliegen. Am Ende gelangt Wright zu demselben Ergebnis wie alle unparteiischen Experten, die sich die Unterlagen angeschaut haben: die DNA-Tests liefern keine Beweise für Sörings Anwesenheit am Tatort, weisen aber auch keineswegs auf die Anwesenheit fremder Männer am Tatort hin. Wright erklärt ausführlich, warum die Aussagen von Sörings Experten von begrenzter Aussagekraft sind: Die Experten haben entweder die DNA-Ergebnisse kaum angesprochen (McClintock) oder den grundlegenden Unterschied zwischen Bluttypisierung und DNA-Analyse nicht gebührend berücksichtigt (Schanfield).
Beginnen wir mit den Fakten. Derek und Nancy Haysom wurden am späten Abend des 30. März 1985 (oder kurz nach Mitternacht) ermordet; ihre Leichen wurden am 3. April von einer Freundin des Ehepaars, Annie Massie, entdeckt. Der Tatort in „Loose Chippings“ (so hieß das kleine Anwesen von den Haysoms) war ein schrecklicher Anblick. Beide Opfer haben mehrere Stichwunden erlitten; Derek Haysom war besonders schwer verletzt. Blutflecken und -lachen gab es auf Stühlen, Tischen, Servietten, auf den Wänden, auf dem Boden, auf Türgriffen, Küchenoberflächen, und an weiteren Stellen. Große Bodenflächen waren mit Blutverschmiert. Techniker der Spurensicherung sammelten Proben von den Blutflecken und notierten ihre Fundorte. Auch wurden den Opfern (später auch Söring und Elizabeth Haysom) Blutproben entnommen.
1985 steckte die forensische DNA-Analyse noch in den Kinderschuhen. Deshalb wurde lediglich eine sogenannte ABO-Blutgruppentypisierung durchgeführt (benannt nach den Antigenen der roten Blutkörperchen). Derek Haysom hatte Blut vom Typ A, Nancy Haysom Typ AB. Ermittler fanden auch Spuren vom Typ O (in Deutschland wird die Ziffer 0 eingesetzt, in Amerika der Buchstabe O). Söring hat - ebenso wie ca. 45 Prozent der amerikanischen Bevölkerung zu dieser Zeit - Blut vom Typ O. Bei einigen Blutproben gab es Blut in hinreichender Menge und Qualität für eine Subtypisierung, d.h. die Ermittlung von verschiedenen Formen menschlicher Enzyme im Blut (wie phosphoglucomutase, PGM, oder adenosine deaminase, ADA). Eine Subtypisierung kann die Aussagekraft der allgemeinen Typisierung (A, B, O, AB, usw.) erhöhen. Die Genauigkeit solcher Subtypisierungen ist zwar keineswegs mit der von DNA vergleichbar, aber 1985 entsprach Subtypisierung dem Stand der Technik. Ein kritischer Faktor, der Wright mehrmals betont, ist die mangelhafte Aufbewahrung der Blutspuren. Die Blutproben waren mit der Sorgfalt behandelt worden, die für eine Blutgruppentypisierung, aber keineswegs für eine DNA-Analyse ausreicht (WB 25). Nach dem Prozess wurden einige der größeren flüssigen Blutsproben sogar vernichtet - wie Wright bemerkt, eine übliche hygienische Maßnahme (WB 72). Andere Spuren steckten einfach irgendwo zwischen den Gerichtsakten, und waren dementsprechend jahrzehntelanger Feuchtigkeit, Kontaminierung, und Temperaturschwankungen ausgesetzt.
In 2005 lancierte Virginia eine Initiative der besonderen Art: das Post-Conviction DNA Testing Program and Notification Project. Im Rahmen des Projekts, das fast 13 Jahren dauerte und 6 Million Dollar kostete, wurden Beweisstücke in hunderten Fällen aus der Zeit vor modernen DNA-Tests anhand der neuesten Methoden ausgewertet. Um die Unabhängigkeit der Analyse sicherzustellen, wurden die DNA-Tests von einem unabhängigen Labor durchgeführt. Das einmalige Projekt hat Früchte getragen: in zwölf Fällen konnte die Unschuld von verurteilten Straftätern eindeutig bewiesen werden. Die Verurteilungen wurden in der Folge aufgehoben, und die Betroffenen erhielten Schadenersatzzahlungen.
Der Fall Jens Söring war 2009 an der Reihe. Die Proben befanden sich in einem denkbar schlechten Zustand. Nur etwa 15 Prozent der noch erhaltenen Proben ergaben überhaupt DNA- Ergebnisse, und alle waren unvollständig. Auch waren die Blutproben, die Derek und Nancy Haysom im Rahmen der Obduktion entnommen worden waren, inzwischen vernichtet worden. Die Proben, die irgendwelche Ergebnisse lieferten, wiesen nur Teilprofile verschiedener Aussagekraft auf. Die meisten Teilprofile, schlussfolgerte die Labormitarbeiterin, stammten von einem einzigen Mann - aller Wahrscheinlichkeit nach Derek Haysom. Dies ist nachvollziehbar: Haysom hat am meisten geblutet. Es gab ein paar Proben, die Profile von einer einzigen Frau ergaben - aller Wahrscheinlichkeit nach Nancy Haysom. Keine der Proben wies ein DNA-Profil auf, das vergleichbar mit Sörings DNA war. Der DNA-Bericht sagte überhaupt nichts zur Blutgruppe der verschiedenen Proben; 2009 war Blutgruppentypisierung längst überholt. Im DNA-Bericht kommt das Wort „Blut“ nicht einmal vor.
Die DNA-Ergebnisse wurden zunächst als wenig aussagekräftig eingestuft; keine DNA von Söring, aber auch keine von unerwarteten Quellen. Später aber nahmen Söring und seine Anwälte einen Vergleich der Bluttypisierung aus dem Jahr 1985 mit der DNA-Analyse von 2009 vor. Dabei stießen sie auf etwas Interessantes: Einige Blutspuren, die 1985 als Typ O eingestuft worden waren - Sörings Blutgruppe - ergaben männliche DNA-Ergebnisse, die Söring ausschlossen. Auch ergaben einige Spuren der Blutgruppe AB (Nancy Haysom) DNA- Ergebnisse, die auf einen Mann - definitiv nicht Söring - hinwiesen. Söring und seine Unterstützer griffen diese Anomalien sofort auf: es gebe, behaupteten sie nun, Hinweise auf einen „Typ O Unbekannten“ und einen „Typ AB Unbekannten“ am Tatort. Sörings Anwalt, Steven Rosenfield, bat zwei Experten, Schanfield und McClintock, um Gutachten. Weder Schanfield noch McClintock haben eigene Tests durchgeführt. Es gab keine Notwendigkeit dafür: die Analyse aus dem Jahr 2009 enthielt alle noch erzielbaren DNA-Ergebnisse. Sörings Experten arbeiteten daher - wie alle anderen auch - ausschließlich auf der Basis der bestehenden Unterlagen: der Blutgruppen-Bericht aus 1985 und der DNA-Bericht aus 2009.
Auch Wright hat die Berichte verglichen. Und merkte sofort, dass einer der Experten, Schanfield, einen entscheidenden Fehler begangen hat: Schanfield hat die Ergebnisse der Bluttypisierung und der DNA-Analyse nicht strikt voneinander getrennt (WB 83). Warum ist das wichtig? Erstens, weil Blutgruppen-Bestimmungen und DNA-Analysen zwei verschiedene Verfahren sind, mit jeweils anderen Methoden, Zielen, und Ergebnissen. Und zweitens, weil es durchaus der Fall sein kann, dass eine Probe überwiegend aus Blut eines bestimmten Typs besteht, aber Spuren von DNA aus anderen Quellen enthält. DNA-Tests sind inzwischen äußerst empfindlich geworden. Heutzutage können nachweisbare DNA-Spuren auf einem Gegenstand gefunden werden, nur weil eine Person auf ihn geatmet hat. Das Risiko von Kontaminierung ist derart hoch, dass die strengsten Vorkehrungen nötig sind - Vorkehrungen, die im Fall Söring nicht getroffen wurden. Die neuere deutsche Kriminalgeschichte liefert ein Paradebeispiel von einer Kontaminierung dieser Art: Das sogenannte „Heilbronner Phantom“. Im Rahmen der Ermittlungen der NSU-Morde stießen Ermittler auf erstaunliche Ergebnisse: weibliche DNA-Spuren, die am Tatort des Polizistenmordes von Heilbronn gefunden wurden, wurden auch an über 40 anderen Tatorten in Süddeutschland, Frankreich, und Österreich gefunden. Es handelte sich offenbar um eine Frau mit erstaunlicher krimineller Energie, die von Ort zu Ort raste, um die verschiedensten Straftaten zu begehen. Es kam zu einer grenzüberschreitenden Großfahndung. Am Ende wurde die „Verdächtige“ gefunden: eine Mitarbeiterin einer Verpackungsfirma für DNA-Testzubehör im oberfränkischen Tettau- Langenau. Womöglich hat die Frau nur einmal auf eine Charge Wattestäbchen geniest.
Gibt es Anzeichen für eine derartige Kontaminierung im Fall Söring? Durchaus. Wie Wright bemerkt, gab es acht Proben, die sichtbares Blut aufwiesen, aber keine DNA (WB 27-28). Umgekehrt gab es neun Wattestäbchen, die kein ausreichendes Blut für eine Subtypisierung aufwiesen, aber trotzdem DNA-Ergebnisse ergaben (WB 28-29). Deshalb schlussfolgert Wright, dass eine Kontaminierung von vielen der Proben „äußerst wahrscheinlich” gewesen ist. (WB 45). Die Umstände am Tatort waren ideal für eine derartige Verunreinigung: Während des Nahkampfs bis zum Tode (Söring sagte, dass Haysom „einfach nicht daniederliegen und sterben wollte“, WB 179) zwischen zwei betrunkenen, wütenden, blutenden, schreienden Männern wurde sicherlich nicht nur Blut, sondern Hautzellen, Gewebestücke, Knorpel, Schweiß, Speichel, usw. von Söring und besonders von Haysom unwiderruflich vermischt. Diese Mischung triefte von Sörings Messer herab, und klebte an seinen Fingern und Händen.
Deshalb muss man (entgegen der Behauptung Hardings) weder die Verlässlichkeit der Bluttypisierung noch der DNA-Analyse anzweifeln, um die scheinbar unvereinbaren Ergebnisse zu verstehen. Man muss lediglich anerkennen, dass DNA- und Blutgruppe-Tests verschiedene Eigenschaften messen, nach verschiedenen Maßstäben. Die Blutproben vom Typ O am Tatort hätten durchaus von Söring stammen können, während die noch verwertbare DNA-Fragmente von Derek Haysom stammte. Dieses Szenario ist bei weitem das wahrscheinlichste: „Der [DNA- Bericht] schließt Jens Söring und Elizabeth Haysom aus als die Quellen der DNA.... Er schließt aber keinen von beiden aus als die Quelle des Bluts.“ (WB 72).
Hier stimmt Wright überein mit Betty Layne Desportes, die 2017-2018 Präsidenten der American Academy of Forensic Sciences war, und eng mit dem Virginia Post-Conviction DNA Project zusammenarbeitete. Desportes, eine Juristin, die auch über einen Master in Forensik verfügt, hat die Berichte im Fall Söring auch verglichen, und kam zu dem Schluss, dass die Ergebnisse sehr begrenzte Aussagekraft aufwiesen: „Haben [Sörings Experten] die Möglichkeit ausschließen können, dass die DNA von dem männlichen Opfer kam? Wenn nicht, können sie nicht über die Aussagekraft dieser Ergebnisse urteilen.“ Im Rahmen der amerikanischen Nachrichtensendung „20/20“, wurde Dan Krane, Biologieprofessor an der Wright State University, beauftragt, eine unabhängige Analyse der Unterlagen durchzuführen. Sein Fazit: „Es gibt keinen positiven Hinweis dafür, dass irgendjemand außer den Opfern am Tatort war.“ In einer Powerpoint-Präsentation, die im Internet abrufbar ist, erklärt Krane, wie er zu diesem Schluss gekommen ist: „Proben 2FE and 6FE waren Blutgruppe O, wie Soering. 2FE und 6FE hatten aber das gleiche DNA-Profil wie Derek Haysom - aber er hatte Blutgruppe A“. Die Blutproben, die angeblich vom „Typ-O-Unbekannten“ stammten, enthielten also DNA von Derek Haysom. Mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ein Fall von Kontaminierung.
Im Gegensatz zu Sörings Experten sind Wright, Desportes und Krane unabhängig. Der entscheidende Hinweis, wie Krane angedeutet hat, liegt in den DNA-Ergebnissen. Menschliche DNA enthält um die 20.000 Gene. Ein Mensch erbt jeweils eine Kopie eines Gens von Vater und Mutter; diese können gleich sein (homozygot), oder verschieden (heterozygot). Die meisten Gene sind Blaupausen für die Herstellung von Proteinen, die jedes Lebewesen braucht. Deshalb sind die meisten Gene in allen Menschen gleich; weitaus weniger als 1% variieren. Es gibt aber vereinzelt Gene oder DNA-Stellen, die verschiedene Formen aufweisen können. Diese Varianten heißen Allele. Auch variieren manche Allele bzw. Allel-Paare unabhängig voneinander, eine sehr wichtige Tatsache. Das heißt, dass die Erscheinungsform von einem Allel an einer Stelle keinen Einfluss auf die Erscheinungsform eines anderen Allels an einer anderen Stelle hat - genau wie der Wurf eines Würfels keinen Einfluss auf den nächsten Wurf hat.
In den 1980ern erkannte der britische Genforscher Sir Alec Jeffreys die herausragende Bedeutung dieser variantenreichen Allele. Durch langwierige Forschung entwickelte er ein verlässliches Protokoll, um DNA-„Fingerabdrücke“ zu erstellen. Inzwischen ist die Häufigkeit der verschiedenen Formen dieser Allele in der menschlichen Bevölkerung ausführlich recherchiert worden. Wir wissen genau, wie oft ein bestimmtes Allel in bestimmten Bevölkerungsgruppen vorkommt. Die Forensik hat mittlerweile 13 „Loci“ (DNA-Stellen, plural von „Locus“) identifiziert, die besonders variantenreiche Allele aufweisen. Anhand von diesen 13 loci lässt sich ein präzises Profil eines Menschen erstellen: Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei unverwandte Menschen genau dieselben Allele an allen 13 Loci aufweisen, kann (je nach Profil und Häufigkeit von Allelen in der relevanten Bevölkerungsgruppe) zwischen 1 zu 40 Millionen bis zu 1 zu 100 Milliarden betragen. Wahrscheinlichkeiten dieser Größenordnung sind schlüssige DNA-Treffer und ohne weiteres gerichtlich verwertbar.
Aber selbst mit deutlich weniger Loci kann man zu einer sehr hohen Ausschlusskraft kommen. Ein äußerst vereinfachtes Beispiel: Eine Person hat an Locus A ein Allel, das bei nur 25% der Bevölkerung vorkommt; an Locus B eines, das bei 5% vorkommt; an Locus C eines mit 7% Häufigkeit und an Locus D eines mit 10% Verbreitung. Nehmen wir an, wir suchen zufällig andere Menschen aus, und führen einen DNA-Test nur an diesen 4 Loci durch. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, an allen vier Stellen jeweils dasselbe Allel vorzufinden? Die Rechnung ist: 1
/ (0,25 * 0,05 * 0,07 * 0,10). Die Lösung: 1 zu 11.429. Dieses Ergebnis würde zwar nicht allein als Beweis für eine strafrechtliche Verurteilung ausreichen; aber es könnte wohl als ein starkes Beweisstück gelten, oder Ermittlern helfen, bestimmte Verdächtige auszuschließen. Mit nur 2 oder 3 zusätzlichen Loci wären wir bei einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu Millionen.
Deshalb können selbst unvollständige DNA-Profile eine hohe Aussagekraft entwickeln. Das kann analog der Fernsehsendung „Glücksrad“ erklärt werden. Nehmen wir an, die Spieltafel, auf der die Teilnehmer ein unvollständiges Wort vervollständigen müssen, zeigt: „R _ N _ G A N_ “. Ob sie sich dessen bewusst sind oder nicht, machen Zuschauer bei der Auflösung genau dieselbe Art Wahrscheinlichkeitsrechnung, die oben beschrieben wurde. Das deutsche Alphabet hat 30 Buchstaben. Deshalb gibt es eine Wahrscheinlichkeit von 1 zu 30, dass ein beliebiger Buchstabe an einer beliebigen Stelle vorkommt. Nach dem Prinzip der kumulierten Wahrscheinlichkeit kann man die Wahrscheinlichkeit einer bestimmten Reihenfolge kalkulieren: 1/30 (erster Buchstabe) * 1/30 (zweiter Buchstabe) * 1/30 (dritter Buchstabe) usw. Fünf Stellen ergibt eine Wahrscheinlichkeit (1 / 305), oder 1 zu 24.300.000, dass es exakt zu dieser Reihenfolge von 5 bestimmten Buchstaben kommt. Der Zuschauer vergleicht diese Wahrscheinlichkeit mit seinem Wortschatz - d.h., wie viele erkennbare Worte genau diese Reihenfolge von Buchstaben enthalten. Obwohl drei von den acht Buchstaben fehlen, kennt er die Antwort: Die Lösung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „RUNDGANG“.
Wir können diesen Grundsatz auf die Ergebnisse im Fall Söring anwenden, indem wir zwei Blutproben vergleichen. Die erste ist Blutprobe 35K. Sie würde auf einer Oberfläche in der Küche gefunden (deshalb K wie Küche). Bei der Blutgruppetypisierung konnten sechs von neun Subtypen ermittelt werden. Alle stimmten mit der Blutprobe von Derek Haysom, die bei der Obduktion entnommen wurde (Blutprobe CME-3), überein (WB 16).
Deshalb können wir mit hoher Sicherheit davon ausgehen, dass das Blut in Probe 35K von Derek Haysom stammte. Blutprobe 2FE (Front Entrance) wurde am Türrahmen der Haustür gefunden. Die Typisierung ergab Typ O, dieselbe Blutgruppe wie Jens Söring. Diese Probe weist DNA auf, die Söring ausschließt. Diese ist eine der zwei Proben, die Söring und seine Unterstützer für den „Unbekannten Typ O“ reklamieren.
Schauen wir nun die DNA-Analyse der beiden Proben an (das Dokument kann hier heruntergeladen werden). In der Grafik steht „BG“ für Blutgruppe. Amel ist ein Locus, der das Geschlecht bestimmt; hier sehen wir, dass beide Spuren von einem Mann (mit Y-Chromosom) stammen:
Das DNA-Protokoll, das von der privaten DNA-Firma benutzt wurde, ermittelt Allele an 16 Loci - die 13 Loci, die für einen offiziellen „Fingerabdruck“ benutzt werden, und noch drei weitere. Wie wir sehen, ergaben beide Proben nur unvollständige Ergebnisse.
Wenn man die DNA-Ergebnisse der beiden Spuren vergleicht, fällt etwas anderes sofort ins Auge. Bei sechs Loci - D8S1179; D21S11; D3S1358; D7S820; D13S317; und D5S818 - sind die Ergebnisse identisch. Es gibt nur eine mögliche Teilkollision, bei TH01, möglicherweise eine Folge von Kontaminierung. Aber sechs Loci stimmen voll und ganz. Deshalb kam das DNA- Labor zu dem Schluss, dass sowohl 2FE als auch 35K sehr wahrscheinlich von einem einzigen männlichen Spender stammten - Derek Haysom. Die unabhängigen Experten stimmen mit dem Labor überein; wie Dan Krane bemerkt hat: „2FE und 6FE hatten aber das gleiche DNA-Profile wie Derek Haysom.“
Krane ist zu diesem Schluss gekommen, weil die Wahrscheinlichkeit, dass ein unbekannter Mann dieselben Allele wie Derek Haysom an diesen 6 Loci aufweist, verschwindend gering ist. Wie gering? Dafür müssen wir die Häufigkeiten der einzelne Allele herausfinden und, wie oben dargestellt, multiplizieren. Im Internet gibt es verschiedene Datenbanken von der Häufigkeit dieser Allele. Nehmen wir eine der renommiertesten, STRBase, herausgegeben von dem amerikanischen National Institute of Standards. Zu Vergleichszwecken werden wir die allgemeine Datensammlung für alle Ethnien heranziehen; schließlich wissen wir nicht, ob die „unbekannte Täter“ weiß, schwarz, oder asiatischer Herkunft sind.
Die Häufigkeit der Allele an Locus D8S1179 sind demnach: 13 = 0,2683; 14 = 0,2336; an D21S11: 30.0 = 0,2476; 27 = 0,0386; an D7S820: 12 = 0,2346; an D13S317:13 = 0,1163; 12= 0,3050; an D5S818:12 = 0,3533. Um die Gesamtwahrscheinlichkeit zu ermitteln, multiplizieren wir die einzelne Häufigkeitsangaben. Das Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit, genau dieses Teilprofil unter der (männlichen) US-amerikanischen Bevölkerung zu finden, beträgt 1 zu 567.828.1985 gab es 119 Millionen Männer in den USA. Davon würden, rein statistisch gesehen, ungefähr 838 Männer dieses DNA-Teilprofil aufweisen. Diese Auswertung ist natürlich nur eine sehr grobe Annäherung - aber es ist auch eine äußerst konservative Annäherung. Auch handelt es sich bei diesem Beispiel nur um eine der Proben, die Sörings Unterstützer den „unbekannten männlichen Tätern“ zuweisen. Sörings Unterstützer weisen aber gleich auf vier derartigen Proben, jeweils zwei mit Blut vom Typ O und zwei mit Typ AB. Alle vier Proben weisen auch ein DNA-Teilprofil auf, das konsistent mit dem von Derek Haysom ist, und keine bedeutenden Kollisionen aufweist. Wenn man auch diese Teilübereinstimmungen mitberücksichtigt, mehrere Teilprofile subsumiert, und das Hardy-Weinberg Gleichgewicht mit einbezieht, kommt man auf eine Wahrscheinlichkeit, die um etliche Größenordnungen geringer ist. Im Internet hat ein Hobby-Biologe diese Übung gemacht und ist auf eine Wahrscheinlichkeit von 1 zu 68 Milliarden gekommen, dass es tatsächlich zwei fremde Männer am Tatort gab. Um das „Glücksrad“- Beispiel wieder aufzugreifen: Passend zu den 4 Blutproben, steht auf der Spieltafel einmal
„R_NDG__ einmal „_UND____ G“, einmal „RUND___ und einmal „_UN_G_NG“. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das gesuchte Wort bei allen vier Fällen nicht „RUNDGANG“ ist? Genau so gering wie die Wahrscheinlichkeit, dass die DNA in den vier Proben von den vermeintlichen Unbekannten nicht ausschließlich von Derek Haysom stammte.
Nach diesem langwierigen Exkurs - der nur notwendig war, weil Söring und seine Unterstützer die „DNA-Ergebnisse“ stets falsch darstellen - kommen wir zum Schluss. Sörings Unterstützer behaupten, dass vier Spuren am Tatort von zwei unbekannten männlichen Tätern hinterlassen worden seien. Wenn das stimmt, mussten beide Täter, durch reinen Zufall, der Gruppe von nur ca. 838 Männern in den Vereinigten Staaten angehören, die genau diese Allel-Kombinationen aufweisen. Es gibt aber eine buchstäblich millionenfach wahrscheinlichere Alternative: Sämtliche männliche DNA-Spuren, die noch 2009 ausgewertet werden konnten, stammen von Derek Haysom. Einige davon fanden sich allerdings in Tatort-Proben, die auch die Blutgruppe von Nancy Haysom und Jens Söring aufwiesen. Die unabhängigen Experten kamen alle zu genau diesem Schluss, und sie haben recht. Die DNA-Ergebnisse sind irrelevant.
Die vielen widersprüchlichen Geschichten Jens Sörings
Nach der DNA spricht Sheriff Harding (HB 4-5) die vermeintlichen Ungereimtheiten in Sörings Geständnisse aus dem Jahr 1986 an. Wir erinnern uns, dass Söring zwei ganz verschiedene Versionen der Ereignisse erzählt hat: die Geständnisse aus dem Jahr 1986, und seine derzeitige Version, die er erst 1990 im Rahmen seines Prozesses enthüllte, und seitdem weiterentwickelt hat. 1986 hat Söring detaillierte Geständnisse abgelegt nicht nur gegenüber Terry Wright, Kenneth Beever, und den Ermittlern aus Virginia, sondern auch gegenüber zwei Psychiatern, Dr. John Hamilton (dessen Bericht hier gelesen werden kann) und Dr. Henrietta Bullard, die von seinen Eltern bestellt wurden, um seine Verteidigung mit aufzubauen. Am 30. Dezember 1986 wurde Söring, in der Anwesenheit seines deutschen Rechtsanwalts, von einem deutschen Staatsanwalt aus Bonn befragt („SV“, Staatsanwalt-Vernehmung). Auch hier gestand Söring die Morde. Eine englische Fassung von dieser Vernehmung wurde angefertigt und als Beweis im Söring-Prozess zugelassen.
Sörings Unterstützer behaupten immer, dass Söring seine Geständnisse widerrufen hat. Das ist nur die halbe Wahrheit. Söring hat seine Geständnisse aus 1986 nicht nur widerrufen, sondern durch eine vollkommen neue Geschichte ersetzt. Er sagte nicht: „Ich habe es nicht getan, und weiß nicht, wer es getan hat." Er sagte: „Ich habe es nicht getan - Elizabeth hat es getan.“ Söring hatte keine Wahl - als mögliche Täter kommen nur er oder Elizabeth infrage. Es gibt nicht den geringsten Hinweis, dass irgendein Dritter Motiv, Mittel, und Gelegenheit hatte, die Haysoms zu töten. Söring wusste also, dass er die Schuld irgendwie Elizabeth zuschieben musste. Und genau das tat er in „Mortal Thoughts“. Seit der Veröffentlichung im Jahr 1995 scheint das Buch in der Gunst seiner Unterstützer aber deutlich gesunken zu sein. Es gibt keinen Verweis auf „Mortal Thoughts“ auf Sörings Wikipedia-Seiten. Auch ist das Buch nicht auf herkömmliche Weise im Internet zu finden; lediglich eine archivierte Kopie ist noch erhältlich. Auf der offiziellen Webseite seines Freundeskreises gibt es keinen Verweis auf „Mortal Thoughts“ unter der Rubrik „Bücher“. Die Leserbriefe von Sheriff Harding und vom Freundeskreis erwähnen „Mortal Thoughts“ nicht. Eigentlich merkwürdig; schließlich ist „Mortal Thoughts“ Sörings erste umfangreiche Äußerung nach seinem Prozess. Es dient auch nach wie vor als Quelle für viele Behauptungen von Sörings Unterstützern, selbst wenn sie das Buch nicht ausdrücklich zitieren. Für diese Zurückhaltung gibt es einen sehr guten Grund: „Mortal Thoughts“ ist ein Lügengebäude.
Zunächst also eine Wiedergabe der Geschehnisse, wie sie in „Mortal Thoughts“ dargestellt werden. Das Buch beginnt mit einer kurzen Autobiographie und eine Beschreibung der großen Liebe zwischen Söring und Haysom. Im vierten Kapitel kommt Söring zu den Morden. Laut Söring gab es überhaupt kein Mordkomplott. Das Wochenende in Washington, DC war ursprünglich einfach als „Mini-Urlaub“ geplant. Das Paar mietete ein Auto, fuhr nach Washington DC, und buchte ein Zimmer im Marriott, einem Hotel der gehobenen Klasse.
Haysom und Söring flanierten, kauften ein, und hatten Sex. Am 30 März 1985 aber sagte Elizabeth Jens, sie hätte etwas zu gestehen: Sie nutze nach wie vor Heroin. Sie hatte ihren Eltern versichert, dass sie keine illegalen Drogen mehr nehmen würde, aber sie habe wieder damit begonnen. Söring reagierte mit Nachsicht und Mitgefühl: Drogensucht sei eine Krankheit; er werde ihr helfen, die Sucht zu überwinden, usw. Es gebe aber noch ein Problem, gestand Elizabeth: sie habe immer noch hohe Schulden bei „Jack Bauer“, ihrem Drogendealer. Söring versprach ihr, diese Schulden zu bezahlen. Das ginge leider nicht, sagte Elizabeth. Statt Geld verlange Bauer eine Gegenleistung: Elizabeth solle eine große Lieferung Drogen von Washington, DC nach Charlottesville, Virginia transportieren. Sie müsse jetzt - nachmittags am 30. März 1985 - diese Drogenlieferung bei ihm abholen. Elizabeth habe darauf bestanden, dass sie ohne Begleitung hinfahren müsse, sonst würde Bauer Verdacht schöpfen. Sie fährt also im Mietauto allein los.
Sie bleibt stundenlange weg. In Washington, DC stellt Jens ein Alibi für die beiden auf, indem er Kinotickets und Zimmerservice für zwei Menschen bestellt. Das Alibi, sagte Söring, habe Elizabeth' Eltern beruhigen sollen. Warum die Eltern nach einem förmlichen Alibi fragen würden, wird nie richtig erklärt. Stunden verstreichen, und Söring wird immer ängstlicher. Elizabeth kehrt erst nach 2 Uhr nachts ins Hotelzimmer zurück. Sie trägt andere Kleidung als vorher. Sie setzt sich auf das Bett, völlig aufgelöst, und wiederholt: „Ich habe meine Eltern getötet. Ich habe meine Eltern getötet. Aber nicht ich war es, sondern die Drogen; die Drogen haben es getan, nicht ich“. Sie hatte „Blut“ auf ihren Unterarmen. Statt eine Lieferung Drogen von ihrem Dealer in Washington, DC, abzuholen hatte Elizabeth also entschieden, 600 Kilometer hin und zurück nach Lynchburg, Virginia zu fahren, ihre Eltern eigenhändig zu töten, und dann nach Washington, DC, zurückzukehren. Aus welchem Grund auch immer.
Kurioserweise meldete sich der Drogendealer „Jack Bauer“ überhaupt nicht mehr, obwohl Elizabeth ihn im Stich gelassen hat. Söring scheint Elizabeth spontaner Doppelmord auch nicht besonders neugierig gemacht zu haben. Er fragte sich auch nicht, wie Elizabeth im Drogenrausch 600 Kilometer gefahren sein könnte, zumal bei Nacht. Nun aber war es geschehen. Plötzlich fiel es Söring ein: Virginia hat die Todesstrafe! Liz wird im elektrischen Stuhl wegen Mordes „gebraten“ werden! (Sörings Prosa ist an Pathos kaum zu überbieten). Söring wiederum glaubte, dass er nicht hingerichtet werden könne: schließlich ist er Diplomatensohn. Vielleicht wird sein Prozess in Deutschland abgehalten, dann würde er als Heranwachsender verurteilt werden, und lediglich eine Freiheitsstrafe von ca. zehn Jahren absitzen müssen.
Dann hatte Söring, wie er sarkastisch bemerkt, seine „brillante Idee“ - er wird die Schuld übernehmen, und die Morde gestehen. Liz wird man höchstens als Mittäterin belangen können. Laut Söring fasste er diesen Beschluss noch in den frühen Morgenstunden des 31. März 1985, kurz nach Elizabeths Geständnis. Nach seinem Plan wird Elizabeth lediglich Beihilfe gestehen: sie hätte nur auf Sörings Rückkehr in Washington, DC gewartet, und dabei das gemeinsame Alibi aufgebaut. Um aber glaubwürdig gestehen zu können brauchte Söring Informationen. Söring beschreibt das Gespräch (MT 69):
Dann beschrieb Elizabeth den Tatort, und ich versuchte mir vorzustellen, wie ich dazu getrieben worden sein könnte, ihre Eltern zu töten. Sie sagte mir nicht, warum sie nach Lynchburg gefahren war oder was tatsächlich in Loose Chippings passiert war, und ich wollte es nicht wissen. Wir haben die Morde nie wieder direkt miteinander besprochen.
Als Söring und Haysom in Großbritannien wegen Mordes vernommen wurden, ging der Plan in Erfüllung: Söring nahm die Schuld für die Morde auf sich, während Elizabeth lediglich ihre Rolle als Komplize gestand.
Das ist Sörings neue Geschichte. Sie ist nicht ungeschickt zusammengezimmert worden; schließlich hatte Söring vier Jahre Zeit vor seinem Prozess, um sie zu entwickeln. Nach dem Prozess hatte er dann auch Zugang zu den Gerichtsakten, und reichlich Zeit, scheinbar plausible Erklärungen für die vielen belastenden Beweisstücke zu erfinden. Zwar waren einige dieser Erklärungen nicht sonderlich überzeugend, und andere, wie wirgesehen haben (und noch sehen werden) recht seltsam - aber zumindest gab es jetzt eine halbwegs brauchbare alternative Version der Ereignisse. Es ist diese Version, die abertausende Deutsche, und einige Amerikaner, überzeugt hat.
Welche Version stimmt - die Geständnisse von 1986, oder die Schilderung aus „Mortal Thoughts“? Schließlich muss eine der beiden Versionen stimmen. Es gibt keine dritte Alternative. Um es vorwegzunehmen: Die Hinweise sind überwältigend, dass Söring bei seinem Prozess und in „Mortal Thoughts“ gelogen hat. Vermutlich deshalb sind viele seiner Unterstützer nicht ohne weiteres bereit, sich die Version der Ereignisse in „Mortal Thoughts“ zu eigen zu machen. Sie verweisen vage auf die Tatsache, dass Söring seine Geständnisse „widerrufen“ hat, aber fast keiner behauptet, von Sörings neuer Geschichte vollkommen überzeugt zu sein. Stattdessengreifen sie auf drei Methoden zurück, um Sörings Glaubwürdigkeit mittelbar zu untermauern. Erstens behaupten sie, Sörings Geständnisse seien nur zustande gekommen, weil Söring bedroht worden und ihm Kontakt mit der Außenwelt und mit seinem Anwalt verweigert worden sei. Zweitens greifen sie die Glaubwürdigkeit seiner Geständnisse aus 1986 frontal an. Drittens versuchen sie, Elizabeth Haysom wo irgend möglich zu diskreditieren. Sie wird als eine drogenabhängige, manipulative Mörderin mit schweren Persönlichkeitsstörungen dargestellt.
Söring war weder bedroht noch isoliert
Der erste Schritt ist Kritik am Verhalten der Beamten, die in London Sörings Geständnisse entgegennahmen. Dazu muss man sich erinnern, dass Söring und Haysom von einem Londoner Ladendetektiv bei einer Betrugsmasche ertappt und am 30. April 1986 festgenommen worden waren. Wright und Beever bekamen den Fall zugeteilt. Zunächst gab das Paar falsche Namen an; Söring behauptete, ein bestimmter „Christopher Platt Noe“ zu sein (WR 136). Söring willigte in eine Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung ein. Dabei fanden Ermittler nicht nur einen deutschen Pass unter dem Namen Jens Söring, sondern auch den Briefwechsel zwischen Söring und Haysom, sowie ein gemeinsames Reisetagebuch mit Einträgen von beiden. Als Wright und Beever diese Unterlagen lasen, stießen sie nicht nur auf Sörings merkwürdige Gewaltfantasien, sondern auch auf mehrere Anspielungen auf eine Gewalttat, die in Virginia stattgefunden hat. Wright erkannte als erster die Verbindung zwischen diesen Anspielungen und dem Mord an den Haysoms. Nach Rücksprachen mit Bedford County wurden Vorbereitungen getroffen, das Paar wegen Mordes zu vernehmen. Ricky Gardner von dem Bedford County Sheriffs Office und Jim Updike, Staatsanwalt von Bedford County, flogen nach London, um den Vernehmungen beizuwohnen.
Am 5. Juni war es soweit: Jens Söring und Elizabeth Haysom, die sich immer noch wegen Betrugsverdacht in Gewahrsam befanden, wurden wegen Mordes vernommen. Die Verbindung der beiden zu einem berüchtigten Doppelmord war sofort in allen britischen Zeitungen. Hier kommt es zu einer der häufigsten Falschbehauptungen von Sörings Unterstützern: Söring und Haysom seien nach einem ,incommunicado‘-Befehl behandelt worden - das heißt, ihnen sei jeglicher Kontakt mit der Außenwelt verweigert worden. Zu der Zeit sah britisches Recht in der Tat die Möglichkeit vor, Verdächtige - für eine begrenzte Zeit und unter strengen Vorschriften - ,incommunicado' zu halten. Es befindet sich auch ein entsprechender Vermerk in den Polizeiakten. Aber die Berichterstattung zu dem Fall machte einen möglichen ,incommunicado‘-Befehl überflüssig. Der Befehl wurde für eine kurze Zeit - höchstens ein paar Stunden - durchgesetzt, aber dann aufgehoben (WB 146-152).
Söring aber behauptet das Gegenteil (MT 136): “Wenn ich mein Versprechen, Elizabeths Leben zu retten, halten sollte, konnte ich nicht ewig auf meinen Anwalt warten, und die Ermittler haben mir nie erlaubt, mit ihm zu sprechen.“ Das ist eine Lüge. Bei seiner Verhaftung wegen Verdacht des Mordes verzichtete Söring schriftlich auf ein möglichst baldiges Treffen mit seinem Anwalt um 12:50 am 5. Juni 1986 (WB 150).
Wie immer hat Söring eine Ausrede parat; angeblich hatte er auf einen Anwalt verzichtet, weil Beever Elizabeth gedroht hat (MT170): „Der englische Detective Sergeant Kenneth Beever war allein in meine Arrestzelle gekommen und sagte mir, dass Liz hinfallen und sich verletzen könnte, wenn ich meine Forderungen nach einem Anwalt nicht fallen lassen würde.... Was ich weder durch Unterlagen noch durch Zeugen beweisen konnte, war, dass Detective Beever seine Drohung irgendwann zwischen 19:00 Uhr und 19:40 Uhr [am 5. Juni] ausgesprochen hat.“ Es gibt gleich mehrere Probleme mit dieser Aussage. Das erste: Söring verzichtete schriftlich auf einen Anwalt bereits um 12:50 am 5. Juni, also vor der angeblichen Drohung. Das zweite: Söring hat keinen Beweis für diese verleumderische Behauptung, und sie ist, wie Beever unter Eid bestätigte, eine Lüge.
Vor Sörings Hauptverfahren in Virginia erhob Richter Sweeney Mai 1990 tagelang Beweise über Sörings Geständnisse, um zu prüfen, ob sie auf verfassungskonforme Art und Weise erlangt worden waren. Söring berichtete unter Eid von Beevers angeblicher Bedrohung. Beever sagte unter Eid aus, dass er Elizabeth nie bedroht habe.
In einem Zwischenbeschluss kam Richter Sweeney zu folgendem Schluss:
„Jens Soering sagte aus, dass am Abend des ersten Tages, an dem er von den Behörden von Bedford County in London befragt wurde, ein Detective von Scotland Yard, Kenneth Beever, ihm drohte....
Einfach gesagt, glaube ich Soering zu diesem Thema nicht. Er hat weder Unterlagen noch Zeugenaussagen vorgelegt. Der Beamte bestritt ausdrücklich, eine solche Aussage gemacht zu haben, und die daraufhin aufgenommenen Interviews, die das Gericht fünf Stunden lang anhörte, lieferten keine Hinweise, dass Soering zu irgendeinem Zeitpunkt unter Zwang handelte.
Alle Gerichte, die Sweeneys Beschluss später nachprüften, stimmten mit seiner Einschätzung überein: Söring hat unter Eid gelogen.
Sörings Version enthält aber noch viele weitere Lügen: Er schreibt in ,Mortal Thoughts' (MT 172): „Detective Beever hat es unbestreitbar auch versäumt, zumindest bei [einer] Gelegenheit die Wahrheit zu sagen. Am 5. Juni 1986 um 16.00 Uhr sagte er meinem englischen Anwalt am Telefon, dass ich ihn nicht sehen wolle, obwohl ich zu dieser Zeit einen Anwalt forderte.“ Es wurde Söring durchaus erlaubt, mit seinem Anwalt zu sprechen. Am 5. Juni durfte Söring einen Anruf von seinem Anwalt Keith Barker um 16:30 entgegennehmen, dies bestätigt ein Antrag im Gewahrsamsprotokoll mit dem Zeitstempel 17:28 (WB 151):
„Soering wurde zurück in den Charge Room gebracht, keine auffälligen Geschehnisse fanden statt. Während des Interviews sprach mit Keith Barker um 4:30 Anwalt“.2 Es folgt die Unterschrift der begleitenden Beamten. Diese Notiz wurde in Sörings Anwesenheit verfasst (WB 157). Am 5. Juni 1986 - gleich zu Beginn seiner Vernehmungen - durfte Söring mit seinem Anwalt sprechen. Söring wurde auch gefragt, welche Personen über seine Vernehmung wegen Mordes informiert werden sollten; er wählte seine Eltern. Um 19:45 durfte Söring auch bei der deutschen Botschaft in London telefonieren, und zwar auf Deutsch, einer Sprache, die keiner der anwesenden Beamten verstand. Auch dies ist durch Aktenvermerk bestätigt (WB 153). Am 6. Juni 1986 wurde Sörings Vernehmung unterbrochen, damit er einen Anruf von der deutschen Botschaft entgegen nehmen konnte (WB 155).
Sörings Behauptung, ihm sei jeglicher Kontakt mit der Außenwelt verweigert worden, ist also eine glatte Lüge. Aber das Lügen geht weiter. Söring sagt, er habe erst am 8. Juni angefangen, sein Geständnis abzulegen: (MT 136): „Drei Tage lang, vom 5. Juni bis zum 7. Juni, erzählte ich den Detektiven so wenig wie möglich.“ Falsch. Söring fing noch am 5. Juni an, ein detailliertes Geständnis abzulegen (WB 410), und zeichnete sogar eine Skizze vom Tatort an diesem Tag (WB 298), die unten abgebildet ist. Über die nächste drei Tage fügte Söring zusätzliche Details hinzu, aber der Kern seiner Aussage blieb unverändert: Er und Elizabeth seien nach Washington, DC gefahren, sie habe dort ein Alibi für die beiden geschaffen, und er, Söring sei nach Loose Chippings gefahren und habe die Haysoms getötet. Interessanterweise machte Elizabeth Haysom zunächst keine belastenden Aussagen bei ihren Vernehmungen. Erst spät am Abend des 8. Juni - nachdem Söring komplett ausgesagt hatte - gab Elizabeth diese Haltung auf, und gestand ihre Rolle im Mordkomplott. Natürlich wusste Söring davon nichts.
Eine weitere Lüge Sörings hat einen besonders bizarren Hintergrund, der erst mit dem Wright- Bericht vollständig erklärt wird. Als Beleg seiner angeblichen anfänglichen Weigerung, ein Geständnis abzulegen, schreibt Söring folgendes (MT 136-37):
Am 7. Juni, als ich noch versuchte, die Polizisten zu überreden, mich mit meinem Anwalt treffen zu lassen, geriet ich fast in Panik und sagte fast die Wahrheit. Ein englischer Detective Sergeant namens Kenneth Beever fragte mich:
F: "Würden Sie unter diesen Umständen, unter Berücksichtigung Ihrer Antwort, in Erwägung ziehen, sich für etwas schuldig zu bekennen, das Sie nicht getan haben?"
A: "Würde ich in Betracht ziehen, das zu tun?"
F: "Ja."
A: "Ich kann es im Moment nicht sicher sagen, aber ich sehe es, ich sehe wie es geschehen könnte, ja. Ich denke, es ist eine Möglichkeit. Ich glaube, so was passiert im echten Leben."
F: "Ich stimme Ihnen nicht zu, aber lassen Sie uns jetzt nicht mit juristischen Argumenten anfangen. Es tut mir leid, aber... Ich glaube, Sie haben meine Frage beantwortet."
A: "Ich meine, wissen Sie. Ich könnte diese Frage jetzt nicht beantworten. Ich hoffe sehr, dass es nicht zu so etwas kommt."
Aber es ist zu so etwas gekommen. Ich wusste, dass der englische Richter der Polizei befohlen hatte, mich nach 8. Juni 1986 um Mitternacht nicht mehr über die Morde zu verhören.
Wenn ich mein Versprechen, Elizabeths Leben zu retten, einhalten sollte, konnte ich nicht ewig auf meinen Anwalt warten, und die Ermittler erlaubten mir nie, mit ihm zu sprechen. Also entschied ich mich am Abend des 8. Juni, Lizs Verbrechen zuzugeben, ohne meinen rechtlichen Status mit einem Anwalt zu überprüfen.
Wie wir wissen, gestand Söring bereits am 5. Juni, verzichtete schriftlich auf ein Treffen mit seinem Anwalt, durfte aber trotzdem am 5. Juni mit seinem Anwalt telefonieren. Aber was bedeutet diese Anspielung auf ein falsches Geständnis? Laut Söring war sie eine Art Hinweis in Echtzeit darauf, dass seine folgenden Aussagen falsch sein würden.
Wright hat dafür eine andere Erklärung, die eine finstere Facette des Falls offenbart. Die Leichen der Haysoms trugen grauenhafte Verletzungen - weit mehr, als nötig gewesen wäre, um sie zu töten. Söring ging augenscheinlich davon aus, dass diese Verstümmelung einen besonders schweren Fall des Mordes darstellen würde. Daher erkundigte er sich während seiner Vernehmung mehrfach, ob er mit einer geringeren Strafe rechnen könne, wenn er die Haysoms „nur“ ermordet hätte. Die Verstümmelungen erklärte er mit einer abenteuerlichen Geschichte: Nicht er habe diese „Gräueltaten“ begangen, sondern Annie Massie, eine Freundin der Haysoms. Massie, die die Leichen am 3. April entdeckte, war Nachbarin der Haysoms in dem wohlhabenden Vorort von Lynchburg: Eine enge Freundin des Paars, die öfters mit den Haysoms Bridge spielte. Und - laut Söring - eine Art Voodoo-Priesterin. Massie, mutmaßte Söring, habe ihn beobachtet, als er den Tatort verließ. Dann sei sie in das Haus gegangen und habe die Leichen ihrer Freunde im Rahmen eines Voodoo-Rituals geschändet.
Dieser Teil von Sörings Aussage ist nicht protokolliert, weil er sich dazu nur äußern wollte, während das Tonband nicht lief. Wright aber, der damals die Vernehmung führte, redete ausführlich und über Tage hinweg mit Söring über diese Theorie (WB 172). Auch gibt es reichlich Hinweise auf die „Gräueltaten“ in den Aufnahmen. Mehrmals hat Söring auf Tonband von einer „möglichen Spaltung“ des Tatgeschehens in „getrennte Straftaten“ gesprochen: einerseits die „eigentlichen Morde“; andererseits die „Gräueltaten, die offenbar nachher begangen wurden“. (WB 173,175,176,179-80). Einmal hat Söring sogar gemutmaßt, dass eine ganze Gruppe von Voodoo-Anhängern die Leichenschändung begangen haben könnte: „Und der Mord wurde begangen, ich denke, es gibt einen großen Unterschied zwischen dem .... und danach, ich weiß nicht, wurden Telefonanrufe gemacht und die Gruppe für eine Art Ritual versammelt....“ (WB 179). Beevers oben zitierte Worte „unter diesen Umständen“ waren ein Verweis auf die Verstümmelungen, von denen (als das Tonband nicht lief) unmittelbar vor der Gesprächspassage, in welcher Söring die Möglichkeit eines falschen Geständnisses andeutet, die Rede war. Daraus schlussfolgert Wright, Söring habe nicht andeuten wollen, dass sein Schuldeingeständnis für die Morde falsch sei, sondern nur, dass er sich für die Leichenschändung nicht schuldig fühle.
Seit 1986 hat Söring seine Behauptung, die Leichen seien durch Annie Massie oder eine ganze von ihr versammelte Gruppe von Voodoo-Anhängern geschändet worden mit keinem Wort mehr erwähnt.
Sörings Geständnisse stimmen mit den Umständen am Tatort überein
Die zweite Strategie, um Sörings Geständnissen aus dem Jahr 1986 ihr Gewicht zu nehmen, besteht in einer Auflistung der vermeintlichen „Fehler“, die sich in den Geständnissen befinden. Mittlerweile gibt es einen regelrechten Katechismus dieser „sieben großen Fehler“ (WB 292): (1) Söring habe sich nicht an die Kleidung von Nancy Haysom erinnern können; (2) seine Geständnisse hätten nicht mit den Umständen am Tatort überein gestimmt; (3) er habe die Fundorte der Leichen nicht richtig bestimmen können; (4) er habe die Tatwaffe falsch beschrieben; (5) Elizabeth habe die Tatwaffe richtig beschrieben; (6) ein Mensch könne unmöglich zwei Menschen gleichzeitig in zwei verschiedenen Zimmern töten; (7) DNA beweise die Anwesenheit von zwei fremden Männern am Tatort.
Wie immer in seinem Bericht geht Wright methodisch vor. Er setzt sich mit jedem „Fehler“ auseinander. Fehler 1 war eigentlich kein Fehler, sondern eine Gedächtnislücke. Söring konnte sich nicht mehr daran erinnern, was für Kleidung Nancy Haysom anhatte. Wright hat Söring persönlich zu diesem Thema befragt (WB 295):
Wright: "Jens, können Sie sich erinnern, was sie selbst trugen... Nancy und Derek?"
Soering: "Was sie trugen... (lange Pause) .... Das ist eine sehr schwierige Frage. Lassen Sie mich versuchen, nachzudenken. Ich glaube, Mrs. Haysom hatte Jeans an... Ich glaube, ah ..., aber ich ..., wie ich schon sagte, ah ... es ist... ich würde sagen, dass ein Teil davon sehr... sehr durcheinander ist."
Wright: "Es ist vage?
Soering "Ja, sehr durcheinander."
Das ist alles, was Söring zum Thema gesagt hat. Vor den Morden hatte Söring nach eigenen Angaben drei Bier und etliche „starke Cocktails“ getrunken und war „stark alkoholisiert“ (SV 41). Er hatte damals sehr wenig Erfahrung mit Alkohol. Vor diesem Hintergrund ist es eher verblüffend, dass er sich - wie wir sehen werden - an so vieles richtig erinnern konnte.
Fehler 2 gibt es nicht; nach einer detaillierten Diskussion der Tatort-Spuren kommt Wright zu dem folgenden Schluss (WB 331):
Soering erzählte uns, dass die Haysoms bei seinem Besuch tranken. Bei den Obduktionen wurden hohe Alkoholwerte bei den Opfern festgestellt. Er beschrieb den Esstisch genau so, wie er von der Polizei gefunden wurde, und sagte uns sogar, wer wo saß. Er sagte uns, dass er seine Schuhe ausgezogen hat; Sockenabdrücke wurden am Tatort gefunden. Soering erzählte uns auch, dass er die Kehlen seiner Opfer durchgeschnitten hat; die Wunden stimmten mit seiner Beschreibung überein. [Söring] sagte, dass Derek Haysom ihn am Kopf schlug und dass er sich während des Kampfes in die linke Hand geschnitten hat und zeigte uns die Narben. Ein Zeuge berichtete, dass er ihn mit Blutergüssen im Gesicht und Verbänden an der linken Hand gesehen hat. Söring sagte, dass er versucht hat, sich in der Küche und dem Bad zu waschen. Dort wurde Blut der Blutgruppe O gefunden, und Soering hat Blut der Blutgruppe O. Er zeichnete auch Skizzen, wo die Leichen lagen, beschrieb eine Blutlache um Nancy Haysoms Kopf und wie Derek Haysom auf der Seite lag, mit den Beinen in Richtung Türöffnung: genau so, wie sie gefunden wurden. Glauben Sie nicht die Lüge, die Söring erzählt, er habe die falschen Stellen für die Leichen angegeben. Die Verteilung der verschiedenen Blutgruppen am Tatort stimmt auch mit dem überein, was Söring in seinen Geständnissen sagt.
Ein vermeintlicher Fehler verdient eine nähere Beschreibung. Sörings Unterstützer behaupten, Söring habe seine eigene Position sowie diejenige von Derek und Nancy Haysom am Esstisch falsch beschrieben. Als er die Haysoms besuchte, waren sie beim Abendessen. Sie haben ihm einen Platz am Tisch angeboten und Besteck, Platzdeckchen, und Servietten für ihn geholt. In den Tatort-Fotos ist der Platz, an dem Söring seiner Aussage zufolge saß, aber leer. Das, so seine Anhänger, sei ein Fehler. Wright nennt diese Behauptung eine „eklatante Falschdarstellung“ (WB 295). Söring nahm alle Gegenstände, die er angefasst hat - darunter sein Besteck, Glas, usw. - und entsorgte sie in einem Müllcontainer (WB 312, SV 23). Deshalb war sein Platz am Tisch leer. Der vermeintliche Fehler ist also nicht nur kein Fehler, sondern eine weitere Bestätigung von Sörings ursprünglichem Geständnis.
Jetzt zum dritten Fehler, die Fundorte der Leichen. Söring warnte während seiner Vernehmungen wiederholt, er könne sich nur „vage“ an die Fundorte der Leichen erinnern (WB 298). Trotzdem hat Söring die Fundorte fast genau richtig wiedergegeben. Wright verweist auf eine Skizze von Sörings Hand von 5. Juni 1985 (WB 298):
Die Leiche von Nancy Haysom befand sich in der Küche, genau wie auf der Skizze zu sehen ist. Die Leiche von Derek Haysom lag auf dem Boden im Wohnzimmer, gerade an der Türschwelle zum Esszimmer. In Sörings Skizze ist die Leiche am richtigen Ort, aber um 90° gedreht, wie auf dem offiziellen Tatortdiagramm zu sehen ist (WB 299; Wright fügte die orangenen Pfeile hinzu):
Söring sagte damals, er könnte sich ungenau an die Positionen der Leichen erinnern. Das stimmt.
Weiter zu den vermeintlichen Fehlern Nr. 4 und 5: Söring gestand, er hätte ein Butterflymesser benutzt, aber die Opfer wurden mit einer anderen Art Messer getötet. Elizabeth Haysom soll die Tatwaffe hingegen richtig beschrieben habe - angeblich ein Indiz, dass sie am Tatort war. Diese Behauptung stuft Wright als eine „glatte Lüge“ ein (WB 301). Elizabeth sagte in ihrem Geständnis, dass die beiden am Vormittag des 30. März ein Butterflymesser gekauft haben (WB 302). Aber Söring sagte nie, er habe ein Butterflymesser benutzt, um die Opfer zu töten. Söring hat die Tatwaffe eigentlich nie beschrieben. Er weigerte sich auch zu bestätigen, ob er überhaupt ein Messer nach Loose Chippings mitgebracht habe, oder ein Messer dort gefunden
habe. Hierzu eine für sein Aussageverhalten repräsentative Passage aus seiner Vernehmung mit dem deutschen Staatsanwalt (SV 19):
SA: Woher hatten Sie das Messer?
Söring: Das ist eine Frage, die ich [beim Interview mit den amerikanischen Beamten] nicht beantwortet habe. Ich will, dass sie auch hier unbeantwortet bleibt.
SA: Ich weiß, aus welchem Grund Sie das wollen. Sie denken an einem vorsätzlichen Delikt. Darum geht es!
Söring: Ja.
SA: Auch wir haben uns mit der Frage von Vorsatz und Fahrlässigkeit befasst. Aber das ist was anders als geplant.... Wie haben Sie das Messer bekommen?
Söring: Vielleicht können wir das später diskutieren. Ich will erst einmal [die Erzählung von den Morden] fortführen....
Der Grund für Sörings Zurückhaltung ist offensichtlich: er wollte verhindern, dass ihm direkter Vorsatz nachgewiesen wird. Er deutete an, dass Nancy Haysom ihn mit einem Messer konfrontierte, und dass er ihr dieses Messer abgenommen habe (SV 37-38). In verschiedenen Geständnissen gab Söring auch an, nach den Morden zwei Messer im Müllcontainer entsorgt zu haben (WB 302-303, 312). Söring verriet aber nie, woher die beiden Messer stammten. Der Gerichtsmediziner wiederum konnte die Tatwaffe anhand der Wunden nicht genau beschreiben (WB 302). Das ganze Thema ist eigentlich nebensächlich.
Fehler 6 ist kein Fehler, nur eine Meinung: eine Person könne unmöglich zwei Menschen gleichzeitig in verschiedenen Zimmern töten. Söring hat aber nie behauptet, die Opfer in verschiedenen Räumen simultan getötet zu haben (WB 304). Auch war es Söring ohne weiteres möglich, die Haysoms zu töten. Bei einem Überraschungsangriff mit einem Messer kann ein Einzeltäter mehrere Menschen in kürzester Zeit verletzen bzw. töten. Am 18 Mai 2019 zum Beispiel verletzte ein 51-jährige Amokläufer in Japan 20 Menschen, darunter 2 tödlich, binnen Sekunden mit einem Messer - und das auf offener Straße, nicht in einem geschlossenen Raum mit begrenzten Fluchtmöglichkeiten. Derartige Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Auch waren die Haysoms nicht nur viel älter als Söring, sowohl auch stark alkoholisiert.
Um die Zweifel an Sörings Geständnissen zu untermauern, hat Sörings Anwalt Steven Rosenfield bei einer Interview-Sendung vom 30. August 2016 falsche Angaben verbreitet. Während seiner Rezitation der vermeintlichen Fehler in Sörings Geständnissen behauptet Rosenfield, dass Derek Haysom „6 foot 3“ (190 cm) groß war, und „260 Pounds“ (117 Kilo) wog. Die entsprechende Stelle findet sich bei Spielzeit 21:45 in diesem Youtube-Video. Niemand weiß so genau, woher diese Daten stammen, trotzdem sind sie jetzt zum festen Bestandteil der Folklore um den Fall Jens Söring geworden. Sie stimmen aber nicht, wie Wright bemerkt (WB 304). Haysom war 72 Jahre alt, wog laut Obduktionsbericht 165 Pfund (75 Kilo), und war 68 Zoll (173 cm) groß. Sörings Daten waren fast identisch. Regel 4.1 des Ethik-Kodex der Rechtsanwaltskammer von Virginia sagt: „Bei der Vertretung eines Mandanten darfein Anwalt nicht wissentlich...eine falsche Tatsachen- oder Rechtsaussage machen.“ Entweder lügt Rosenfield, oder er ist schlecht informiert. Keine der beiden Erklärungen lässt ihn in einem besonders guten Licht erscheinen.
Rosenfield vertritt Söring nun seit einigen Jahren - und das mit beachtlichem Eifer und Erfolg. Interessant in dieser Hinsicht ist Sörings Behauptung in „Mortal Thoughts“, dass Rosenfield 1990 einen eklatanten Verstoß gleich gegen mehrere anwaltliche Berufspflichten begangen habe (MT 172):
Nur wenige Tage vor Beginn [von Sörings Prozess] fand die bizarrste aller Anhörungen statt. Steve Rosenfield, ein Anwalt, der Liz vertrat, hatte sich an meine Anwälte gewandt, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, mit seiner Mandantin zu sprechen - gegen eine Summe Geld.
Da solche Vereinbarungen aus ethischen Gesichtspunkten zweifelhaft und peinlich waren, falls sie je öffentlich gemacht werden, kontaktierten meine Anwälte den Staatsanwalt Jim Updike, und gemeinsam beschlossen sie, Richter Sweeney über diese Entwicklung zu informieren.... Für diesen Vorfall ist [Rosenfield] viele Monate später bei der Anwaltskammer von Virginia mit einem blauen Auge davongekommen.
Wie schon überdeutlich geworden ist, kann kein Wort Sörings für bare Münze genommen werden. Im Verzeichnis von Disziplinarverstößen der Anwaltskammer von Virginia gibt es auch keine Einträge unter Rosenfields Namen. Nichtsdestotrotz spricht diese Passage Bände: Wenn es um seine Interessen geht, ist Söring der Ruf anderer Menschen egal; er verbreitet bereitwillig Lügen und Gerüchte jeder Art. Heutzutage nennt Söring Rosenfield einen „fantastischen“ Anwalt.
Rosenfields Fehlangaben zu Derek Haysom offenbaren auch einen von zahllosen internen Widersprüchen und Inkohärenzen in Sörings Post-1990-Version der Ereignisse. In „Mortal Thoughts“ ist klar, wer die Haysoms umgebracht haben soll: Elizabeth Haysom. „Ich habe meine Eltern getötet“, gesteht sie Söring gegenüber. Laut Söring waren ihre Unterarme blutverschmiert (MT 67). Später schreibt Söring in gewohnt pathetischem Ton (MT 201): „Ich hätte sie aufhalten sollen! Aber wegen meiner Dummheit sind Derek und Nancy Haysom durch die Hände ihrer eigenen Tochter gestorben. Ich hätte ihnen das Leben retten können, aber ich habe versagt.“ Nach der Entdeckung der vermeintlichen männlichen Mittäter wurde „Mortal Thoughts“ aber zum Klotz am Bein - es gibt darin nicht den geringsten Hinweis auf Mittäter. Deshalb musste Sörings Version stillschweigend ergänzt werden: Sie besagt nunmehr, dass Elizabeth zwei männliche Komplizen aus der Drogenszene spontan davon überzeugt hat, zwei ihnen wildfremde Menschen zu ermorden. Und das in Virginia, einem Bundesstaat, der für seinen Eifer bei der Umsetzung der Todesstrafe weltweit bekannt war. Um diese neue Version zu untermauern, hat Rosenfield (womöglich in nichtsahnender Wiedergabe einer Lüge Sörings) falsche Angaben zu Derek Haysom gemacht: Haysom war demnach sehr kräftig gebaut - deshalb habe der vergleichsweise kleine Jens Söring ihn unmöglich eigenhändig getötet haben können. Folglich müssten die beiden unbekannten Täter am Werk gewesen sein. Hinweise auf diese unbekannten Täter gibt es aber nicht. Ohne den fiktiven männlichen Mittäter landen wir wiederum bei der Version von „Mortal Thoughts“: Elizabeth hat ihre Eltern eigenhändig ermordet. Das bedeutet folglich, dass Elizabeth Haysom - die nach eigenen Angaben zur Zeit ihrer Verhaftung 164 cm groß war und 50 kg wog - ihren Vater eigenhändig überwältigt und getötet hat. So ist es bei Lügengebäuden: Manchmal stößt eine Lüge auf eine andere, und das ganze fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Was den siebten angeblichen „Fehler“ in Sörings Geständnis betrifft, gilt das oben zur DNA Gesagte. Es gab keine fremden Männer am Tatort.
Doch nicht nur, dass die angeblichen „Fehler“ in Sörings Geständnis keine sind. Es finden sich darin umgekehrt auch viele Passagen, die ganz klar auf seine persönliche Schuld hinweisen. Es handelt sich hierbei in erste Linie um Täterwissen, von dem es reichlich viel gibt. Verhängnisvoll ist etwa Sörings Bemerkung zu den Überwachungskameras im Hotel Marriott. Am 5. Juni 1986, nach einer detailreichen, auf Tonband festgehaltenen Darstellung der Morde (die es laut „Mortal Thoughts“ nicht geben kann) redete Kenneth Beever mit Söring über dessen Rückfahrt nach Washington, DC in den frühen Morgenstunden des 31. März 1986 (WB 212-213):
Beever: "Haben Sie an diesem Abend oder am nächsten Morgen Ihre Kleider weggeworfen?“
Soering: "Ah ... ich glaube, beides ... ich meine ..."
Beever: "Das würde bedeuten, dass Sie ohne Hosen in D.C. angekommen sind, oder?"
Soering: "Ähm ... ja, es könnte ein Videoband vom Aufzug geben, das mich ohne Hose zeigt, denn das ist tatsächlich passiert.“
Zwar hatte die Polizei keine Videoaufzeichnungen aus dem Hotel, weil diese schon überspielt worden waren. Aber das wusste Söring zum Zeitpunkt seiner Aussage nicht. Dass Beever die Tragweite dieser flüchtigen Bemerkung erkannte, zeugt von einer natürlichen Auffassungsgabe, die durch jahrzehntelange Praxiserfahrung geschliffen worden ist. Wright zieht den unausweichlichen Schluss (WB 213): „[Hier war Söring] nicht dabei, Lügen zu erzählen, um Elizabeth zu schützen. Das war die Wahrheit. 1986 dachte Söring, die Ermittler würden Aufnahmen von den Überwachungskameras im Marriott-Hotel besitzen. Er dachte, wir würden ihn beobachten können, als er zurück ins Hotel ohne Hose kam.“
In „Mortal Thoughts“ werden die Überwachungskameras im Hotel mit keinem Wort erwähnt, aus naheliegenden Gründen. Um die Absurdität von Sörings Version in „Mortal Thoughts“ zu erfassen, bietet sich ein Gedankenexperiment an. Wie wäre Sörings Aussage über die Überwachungskameras mit Sörings späterer Version des Geschehens in Übereinklang zu bringen? In „Mortal Thoughts“ schreibt Söring folgendes über Elizabeth' Rückkehr nach Washington DC um 2:00 Uhr (MT 66): „Sie trägt eine andere Jeans als sie trug, als sie Washington verließ; diese sind nun im Baggy-Stil mit den großen Taschen an den Beinen. Auch ihre Bluse sieht irgendwie anders aus.“ Söring konnte also nicht wissen, dass der „wahre Täter“ (bzw. die wahre Täterin) im Aufzug keine Hose getragen hat. Elizabeth müsste also ohne Hose mit dem Aufzug nach oben gefahren, und dann die „Baggy“-Jeans irgendwo zwischen den Aufzügen und dem Hotelzimmer angezogen haben. Dies wiederum müsste sie Söring erzählt haben: „Jens, ich war im Aufzug ohne Hose. Die waren voller Blut, ich musste sie ausziehen.“ Söring - der Minuten zuvor die „brillante Idee“ gehabt hatte, die Schuld auf sich zu nehmen, müsste daraufhin sofort gewusst haben, was zu tun ist. Um den wahren Täter zu spielen, muss er nun ohne Hose von der Überwachungskamera im Aufzug aufgezeichnet werden.
Er verlässt das Hotelzimmer und geht in Richtung der Aufzüge. Aber nein: Er darf nicht runter bis zur Tiefgarage mit dem Aufzug fahren - dass würde die ganze Übung überflüssig machen. Also geht Söring die Treppe runter bis zur Tiefgarage, zieht seine Hose aus, und fährt mit dem Aufzug hinauf in den richtigen Stock. Zurück im Hotelzimmer sagt er Elizabeth: „Keine Sorge, ich bin nun selbst mit dem Aufzug ohne Hose gefahren, die Kameras haben alles aufgezeichnet.“ Sie sagt: „Danke, Jens. Aber es gibt noch ein Problem: Ich bin vor ca. 20 Minuten ohne Hose mit dem Aufzug gefahren. Das wird den Verdacht auf mich lenken. Jetzt musst du irgendwie die Aufnahmen von mir finden und löschen, aber nicht die Aufnahmen von dir!“ Söring verlässt wieder das Zimmer Richtung Hotelsicherheitszentrale....
Der Barmherzigkeit halber können wir dieses Gedankenexperiment hier beenden, das wohl deutlich genug zeigt, dass Sörings Bemerkung zu den Kameras mit seiner neuen Erzählung vorne und hinten nicht zusammenpasst.
Übrigens ist diese Bemerkung auch ein Hinweis auf den wahren Grund, warum Söring Juni 1986 gestanden hat - ein Grund, den jeder Rechtsanwalt sofort erkennt: Söringglaubte, er wäre sowieso schon überführt. Er ging davon aus, er hätte trotz seiner Bemühungen doch blutige Fingerabdrücke am Tatort hinterlassen. Wir erinnern uns, dass Söring die Vereinigten Staaten fluchtartig verlassen (und sein Vollstipendium aufgegeben) hat, weil er der Polizei auf keinen Fall Fingerabdrücke geben wollte. Söring ging auch davon aus, dass die Polizei bereits Videoaufzeichnungen von ihm im Aufzug ohne Hosen hätte. Er vermutete, Elizabeth hätte alles schon ausgeplaudert. (Söring und Haysom wurden selbstverständlich getrennt vernommen). Ein Freispruch war also nicht mehr denkbar. Es galt nur noch, ein möglichst geringes Strafmaß zu erzielen. Deswegen wollte Söring die Schuld an den „Gräueltaten“ von sich weisen. Deswegen wollte er nicht verraten, ob er die Tatwaffe mitgeführt hat. Deswegen bestritt er, dass er und Elizabeth im Vorfeld einen konkreten Mordplan ausgeheckt hätten. Deswegen behauptete er, die Morde in einer Art Rauschzustand begangen zu haben. Und deshalb bestellten seine Eltern gleich zwei Psychiater, um Söring verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit zu attestieren. Später, als sein Prozess bevorstand, erfuhr er aber eine für ihn erschreckende Tatsache: die Strafgesetzgebung Virginias sieht keine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit unter diesen Umständen vor. Deshalb musste er seine Verteidigungsstrategie wechseln. Und das tat er.
Wrights Fazit: Söring konnte sich nicht an die Kleidung, die Nancy Haysom trug, erinnern. Das ist der einzige „Fehler“ in Sörings Geständnissen. Aber „Sörings Geständnisse stimmen in allen anderen Punkten vollkommen mit den Beweisen von dem Tatort überein.... Söring erinnerte sich an so viele kleine Details, dass es klar ist, dass er vom persönlichen Wissen redete, und nicht eine geprobte, erfundene Geschichte rezitierte.“ (BW 304).
Weitere angebliche Unstimmigkeiten
Es ist jetzt klar, dass Sörings Geständnisse von der Zeit vor 1990 der Wahrheit entsprechen, dass sie freiwillig waren, dass sie mehr als ausreichend untermauert sind, und dass die Revisions- und Berufungsrichter, die Sörings Geständnisse für zuverlässig und seine Verurteilung für rechtlich einwandfrei befanden, richtig lagen. Aber der Gründlichkeit halber besprechen wir die anderen vermeintlichen Unstimmigkeiten, die in den Leserbriefen erwähnt werden.
Die Argumente, die Sheriff Harding in seinem Leserbrief vorträgt, stammen allesamt von den zwei Briefen, die Harding 2017 an den Gouverneur von Virginia sendete. Deshalb sind diese Behauptungen Terry Wright schon bekannt. In seinem Bericht setzt Wright sich mit jedem Argument Hardings auseinander (WB 353-392). Gelegentlich stellt Wright fest, dass Harding auf keine Quelle für eine seiner Behauptungen hinweist (WB 371, 373, 387-88). Wrights Schluss: Söring muss die Quelle für diese Behauptungen Hardings sein. Aber einige von Hardings Argumente stammen von seiner Auswertung der Unterlagen und Zeugenaussagen. Mithilfe des Wright-Berichts können wir uns diese Argumente bewerten.
Söring hatte sichtbare Wunden von dem Todeskampf mit Derek Haysom
Anhand zweier neuer Zeugenaussagen bestreitet Sheriff Harding, dass Söring nach den Morden Wunden aufwies (HB 5). Dabei bestand Söring während den Vernehmungen in London ausdrücklich darauf, dass er sich verletzt habe: Ein kleines Stück Gewebe soll sogar von seiner linken Hand abgerissen worden sein, und die Wunde hat lange geblutet. In London zeigte Söring den Ermittlern sogar die noch sichtbare Narben - ein Fehler, wie er in „Mortal Thoughts“ zugab: (MT177) „Detective Gardner diese Narben während des Verhörs 1986 zu zeigen, war selbst nach meinen Maßstäben dumm, aber ich war besorgt, dass er meinem .Geständnis' nicht glauben würde, wenn ich nicht wenigstens etwas Bestätigung anbieten würde.“ Söring beteuert heute, dass diese Narben nichts mit den Morden zu tun hatten.
Aber ein Zeuge hat Söring mit Bandagen an seinen Fingern kurz nach der Tat gesehen. Er heißt Donald Harrington, ein Manager, der die Haysoms gut kannte, und der Söring an einem Empfang gleich nach der Beerdigung der Haysoms sah. Übrigens fand der Empfang im Haus von Bill und Annie Massie (die vermeintliche Voodoo-Priesterin) statt. Harrington sagte am 9. Juni 1990, selbstverständlich unter Eid, bei Sörings Prozess aus: Söring hatte einen blauen Fleck an seiner Wange und Bandagen an seinen Fingern. Wie (fast) immer hat Söring eine entlastende Erklärung. Söring, der Harrington aus irgendeinem Grund „Fishton“ nennt, sagt (MT 176, Hervorhebung im Original): „Seltsamerweise ging Mr. Fishton erst zur Polizei mit seiner Geschichte, dass er Wunden an mir sah, nachdem ich die Narben an meinen Fingern während meines Londoner .Geständnisses* erwähnt hatte, mehr als ein Jahr nach den Beerdigungen.“ Fishton/Harrington ist also offenbar ein weiterer Teilnehmer der Verschwörung gegen Söring.
Stimmt Sörings Behauptung? Nein. Ein Auszug aus dem Protokoll des Hauptverfahrens:
F: Wann haben Sie die Polizei darauf aufmerksam gemacht?
A: Ich habe es meiner Frau Pat Harrington auf der Fahrt vom Massie-Haus zu uns nach Hause gemeldet.
F: Es tut mir leid, dass ich Sie unterbrechen muss. Ich habe Sie gefragt, wann Sie die Polizei informiert haben.
A: Ungefähr eine Woche, zehn Tage später.
F: Erinnern Sie sich an den Namen des Polizisten, mit dem Sie gesprochen haben?
A: Mr. Updike und Mr. Gardner.
Sörings Version ist eine weitere Lüge. Wright schlussfolgert (WB 325): „Harrington hatte Updike und Gardner im April 1985, kurz nach den Morden, von den Verletzungen erzählt. Die Bestätigung kam dann 1986, als Söring interviewt wurde und er uns von den Verletzungen erzählte. Dies wurde durch die Narben an seinen Fingern weiter bekräftigt und von Haysom in ihren Interviews weiter bestätigt.“ Harding behauptet nun, dass zwei Zeugen sich kürzlich gemeldet haben, die Söring kurz nach den Morden gesehen hätten, und sich an keine Verletzungen erinnern können. Aber die Tat liegt nun über 30 Jahre in der Vergangenheit. Es gab nur einen Zeugen, der die Verletzungen unverzüglich gemeldet hat, unter Eid ausgesagt hat, und vor der Jury kreuzverhört wurde: Donald Harrington. Diese Aussage wurde auch, wie Wright bemerkt, von gleich zwei weiteren Zeugen bestätigt: Jens Söring und Elizabeth Haysom.
Der Sockenabdruck war mit Sörings Fuß vergleichbar
Am Tatort hinterließ der Täter einen blutigen Sockenabdruck. Beim Prozess sagte ein FBI- Agent, Robert Hallett, über den Sockenabdruck aus. Dieser Sockenabdruck hat mittlerweile mythische Dimensionen unter Sörings Unterstützern gewonnen. Im Internet findet man ellenlange Diskussionen unter Hobbydetektiven über die Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Füßen, den Eigenschaften verschiedener Schuhmarken um 1985, die typische Gangart von Sockenträgern, und noch viel mehr. Auch haben Sörings Rechtsanwälte zu dieser Debatte beigetragen, indem sie zwei Experten, Russell Johnson und Frederick Webb, bestellten, um Halletts Aussage infrage zu stellen. Auf diese neuen Gutachten bauend tut Sheriff Harding nun Halletts Aussage als „Ramschwissenschaft“ ab (HB 5). Das Bild, das Sörings Unterstützer verbreiten, ist das einer Jury, die von der quasi-mystischen Überzeugungskraft eines „FBI-Experten“ in den Bann gezogen wurde. Sheriff Harding benutzt sogar das Wort „Zaubertrick“, und beschreibt Hallett als einen „nicht-Experten“. Söring sagt in „Mortal Thoughts" auch, dass Hallett zur Zeit seines Prozesses eigentlich schon im Ruhestand war (MT 182).
Nichts von dem stimmt. Zur Zeit des Prozesses war Hallett keineswegs pensioniert, er war noch Mitarbeiter bei dem berühmten forensischen Labor des FBI in Quantico, Virginia (WB 111). Schwerpunkt seiner Arbeit war die Analyse von Abdrücken von Gegenständen (z.B. Reifen) und Körperteilen (z.B. Füße), die an Tatorten gefunden wurden. Hallett war damals schon von diversen Gerichten als Experte auf diesen Gebieten anerkannt worden (WB 111). Hallett war also im Allgemeinen völlig qualifiziert, als Experte auszusagen. Aber bei Sörings Prozess sagte Hallett nicht als Experte aus. Richter Sweeney stellte richtigerweise fest, dass es keine Datenbank von Sockenabdrücken gibt, die als Vergleichsgröße eingesetzt werden könnten. Deshalb kann es keine verlässliche wissenschaftliche Einordnung von Sockenabdrücken geben. Dem stimmte der Staatsanwalt sogar zu (WB 111). Deshalb durfte Hallett nicht erklären, dass der Sockenabdruck von Söring stammte. Er durfte eigentlich gar keine Meinungen von sich geben, weil er als Experte auf dem Gebiet von Sockenabdrücken nicht qualifiziert war.
Hallett sagte aus wie folgt (WB 116): LR-3 (ein Foto des Sockenabdrucks) sei vergleichbar mit („consistent with“) einem menschlichen Fuß. Dieser Abdruck war auch von einem Fuß mit einem Socken darauf gemacht worden. Da dies offensichtlich war, erhob die Verteidigung keinen Einspruch. Hallett hat auch Sörings Fußabdruck untersucht. Er bereitete eine Overheadfolie mit Sörings Fußabdruck vor, und überlagerte die Folie mit einem Foto des LR-3 mit den gleichen Dimensionen. Auf der Folie befanden sich rote Markierungen von Hallett, die er nur als Arbeitsnotizen benutzte. Hallett sagte auch aus, dass der Sockenträger teilweise einen doppelten Abdruck hinterlassen habe, weil er (oder sie) offenbar gerutscht sei - aber hier erhoben Sörings Anwälte völlig zu Recht Einspruch, weil Hallett eine Meinung von sich gegeben hatte. Der Staatsanwalt musste daraufhin die Frage zurückziehen und umformulieren.
Mehr sagte Hallett nicht. Wright zitiert ausgiebig aus den Berichten der von Sörings beauftragten Experten Johnson und Webb, und zeigt, dass deren Qualifikation durchaus mit Halletts vergleichbar war (WB 115-118). Johnson und Webb kritisieren Halletts Arbeitsmethoden, und stellen fest, dass der Sockenabdruck LR-3 nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Aber, wie Wright zeigt, hat niemand je das Gegenteil behauptet. Hallett hat nie gesagt - er durfte gar nicht sagen -, dass Söring den Sockenabdruck hinterlassen hat. Er sagte nur, dass der Sockenabdruck LR-3 Söring nicht ausschließt, weil er weder wesentlich größer noch wesentlich kleiner als Sörings Fußabdruck war. In „Mortal Thoughts“ schrieb Söring selbst (MT 182):“Die beiden waren sich verblüffend ähnlich”. Auch haben Millionen Fernsehzuschauer der Sockenabdruck und Halletts Folie sehen und vergleichen können.
Im Zusammenhang der gesamten Beweislage war der Sockenabdruck lediglich ein weiteres Indiz, dass Söring der Mörder sein konnte. Wie Sheriff Harding bemerkt, betonte der Staatsanwalt, dass der Sockenabdruck „wie ein Handschuh“ auf Sörings Fuß passt. Die Analogie ist gelungen, da jeder weiß, dass ein und derselbe Handschuh auf tausende Hände passen kann. Hier wie anderswo lassen Sörings Unterstützer außer Acht, dass Söring von zwei Anwälten vertreten war. Die Verteidigung hat die Aussagekraft des Sockenabdrucks energisch und kompetent infrage gestellt. Erstens, sagten sie der Jury, hätten unzählige Menschen den Sockenabdruck hinterlassen können. Zweitens war der Sockenabdruck auch im Großen und Ganzen mit dem Fußabdruck Elizabeth Haysoms vergleichbar. Beide Argumente sind durchaus vertretbar. Die Jury hörte die Argumente von beiden Seiten, und durfte die Beweisstücke und Vergleichsmaterial persönlich anschauen. Die Jury hat entschieden, dass der Sockenabdruck Jens Söring nicht ausschließt - nicht mehr, nicht weniger.
Blut in der Duschzelle und im Mietwagen
Sheriff Harding schreibt auch: „[Söring] erwähnt nie, dass er [noch in Loose Chippings] geduscht hat (wir haben einen forensischen Bericht gefunden, der nachweist, dass sich Blut in der Duschzelle befand) und dennoch haben die Duschwände, die einem Luminoltest unterzogen worden waren, gestrahlt wie Feuerwerke am 4. Juli.“ Es ist nicht klar, warum Sheriff Harding diese Tatsache für entscheidend hält. Söring sagte, er hätte sich im Badezimmer gewaschen, aber er sagte nie, dass er sich nicht geduscht hat, oder nicht in der Duschzelle war (WB 364). Der Luminol-Test zeugte von der Anwesenheit einer Substanz, der mit Luminol reagiert. Aber die einzige Probe aus der Dusche wies Blut, aber „keine menschlichen Proteine“ auf (WB 364). Es ist nicht ersichtlich, welche Relevanz das für die Debatte hat. Vielleicht hat Söring sich geduscht, aber vergessen, es in seinen Geständnissen zu erwähnen. Vielleicht hat er sich stehend in die Duschzelle hineingebeugt, um Blut von seinen Armen abzuwaschen. Vor dem Hintergrund der ganzen Beweislage sind diese Fragen einfach irrelevant.
Harding macht auch darauf aufmerksam, dass ein Luminol-Test vom Mietwagen keine Anzeichen „von Blut“ zeigte. Wright betont wieder, das Luminol nur einen Anfangsverdacht auf die Anwesenheit von Blut liefert. Ein Luminol-Test kann auf alle Substanzen, die ein Mindestmaß an bestimmten Metallen enthalten, positiv reagieren. Auch reagiert Luminol manchmal nicht, selbst wenn Blut nachweislich anwesend war. Nur weitere Tests, die spezifisch auf die Anwesenheit von Blut abgestimmt sind, können schlüssige Beweise liefern. Diese Tests wurden an dem Mietauto aber nie durchgeführt. Auch war das Auto vor dem Luminol-Test mindestens dreimal gereinigt worden. Elizabeth sagte, sie habe den Mietwagen schon in den frühen Morgenstunden des 31. März 1985 sauber gemacht, und dann später noch einmal vor der Rückgabe, um Blutspuren möglichst zu beseitigen. Ein Mitarbeiter der Mietwagen-Firma sagte beim Prozess aus, dass das Auto bei der Rückgabe verblüffend sauber war. Das Auto wurde bereits am 31. März 1985 zurückgegeben, aber der Luminol-Test erst am 9. April durchgeführt (WB 340). Autovermietungen reinigen immer gleich nach der Rückgabe. Wir wissen nicht, was für Chemikalien die Mietfirma bei der Reinigung benutzt hat. Wie die Frage bezüglich der Duschzelle ist diese Frage letztendlich nebensächlich.
Der angeblich befangene Richter
Harding meint auch, Richter Sweeney hätte die Zuständigkeit für den Prozess aufgeben sollen, weil er einen Verwandten der Haysoms kannte. Harding zitiert auch Hörensagen, dass der Richter vor Prozessbeginn meinte, Söring sei schuldig. Die lokale Berichterstattung über den Fall war in der Tat flächendeckend. Aber der Richter traf Maßnahmen dagegen: Er lud die Geschworenen aus einem anderen Bezirk vor, wo das Interesse an den Fall geringer war. Harding verweist auf keine Entscheidung des Richters beim Hauptverfahren, die er für eine Ausdruck von Befangenheit hält. Selbst wenn er eine gefunden hätte, wäre seine Einstufung von begrenztem Wert, da er kein Anwalt und erst recht kein Richter ist. Auch befindet in den Vereinigten Staaten nicht der Richter, sondern die Jury über die Schuld eines Angeklagten. Wie ich in meinem früheren Beitrag aufgezeigt habe, haben mehrere Revisionsgerichte - beginnend mit dem Virginia Court of Appeals, der Sörings Befangenheitsantrag schon 1991 zurückwies - die Verfahrensführung des Richters überprüft, und nichts zu beanstanden gefunden. Auch haben Millionen Zuschauer Richter Sweeneys Prozessführung in Echtzeit beobachten können, da der Prozess übertragen wurde.
Elizabeth Haysoms Aussage
Elizabeth Haysom wurde von London nach Virginia ausgeliefert, und bekannte sich vor dem Gericht in Bedford County schuldig als Komplizin in den Morden ihrer Eltern. Deshalb drehte sich ihr Prozess 1987 lediglich um das Strafmaß. In ihrer Aussage stellt sie die eigene Schuld nicht infrage, verwies aber auf verschiedene vermeintlich strafmildernde Umstände. Sie behauptete zum Beispiel, sie habe am Wochenende der Morde unter Drogeneinfluss gestanden, und dass ihre Mutter sie sexual missbraucht habe.
Haysom sagte auch 1990 bei Sörings Prozess aus, um Sörings Geständnisse zu bestätigen:
Am nächsten Tag, dem Samstag [30. März 1985], haben wir - ich weiß nicht genau, wie es dazu kam, aber es wurde plötzlich real, wir wollten eine Verschwörung bilden und einen Mord begehen. Jens und ich fuhren durch Washington, und wir stritten während der Fahrt, und wir redeten und entschieden uns für das Alibi. Das Alibi war - ich war das Alibi in Washington, und dass ich ins Kino gehen würde, und die Rechnungen, Tickets, die Abrechnungen behalten würde; dass ich ins Hotel gehen würde, den Zimmerservice bestellen würde, wir hatten diesen ganzen kleinen Sketch geplant, wie ich mich mit dem Zimmerservice verhalten sollte. Wir beschlossen, dass ich jemanden anrufen würde und es so aussehen lassen würde, als wäre Jens bei mir, er gab mir seine Visa-Karte - eigentlich glaube ich, dass es die Visa-Karte seines Vaters ist, um eine Unterschrift zu fälschen, ich habe das Fälschen seiner Unterschrift geübt.
Und wir saßen im Auto, wir hatten angehalten, und [Jens] sagte, na ja, ich fahre hin [zu Haysoms Eltern] und tue so, als würde ich nur spontan vorbeischauen auf dem Weg zu einem Freund von mir in North Carolina und sehen, was [Haysoms Eltern] zu sagen haben, und wenn mir nicht gefällt, was sie zu sagen haben, dann bringe ich sie um. Und ich [d.h. Elizabeth Haysom] sagte, gut.
Harding bemerkt, dass der Staatsanwalt sich bei Elizabeth Haysom für ihre Zusammenarbeit bedankt habe (HB 7-8). Es ist nicht ersichtlich, was dies zu bedeuten hat. Haysom war in der Tat hilfreich - sie hat gestanden, diente der Polizei als Informationsquelle, und sagte gegen Söring aus.
Die letzte Taktik von Söring und seinen Unterstützern besteht im Versuch, Elizabeth Haysom zu diskreditieren. Sie wird als manipulativ, geistig labil, und verwöhnt dargestellt. Auch verweisen Sörings Unterstützer gerne auf Änderungen in Elizabeths Version der Geschichte. Diese Änderungen gibt es durchaus; sie hat sich in ihren Äußerungen über die Details ihrer persönlichen Geschichte und ihrer Teilnahme am Mordkomplott mehrfach widersprochen. Der Kern ihrer Aussage blieb aber unverändert.
Wieder versuchen Söring und seine Anhänger, den Leser davon zu überzeugen, dass Sörings Jury hinters Licht geführt wurde, diesmal von einer gewissenslosen Lügnerin. Aber diese Taktik geht nicht auf, aus einem einfachen Grund: die Jury wusste schon alles über Elizabeth Haysom. Haysom wurde von Sörings Verteidiger energisch kreuzverhört. Dadurch erfuhr die Jury, dass Elizabeth (a) wie Söring eine verurteilte Betrügerin war, dass sie (b) eine Zeit lang alle Schuld an der Ermordung ihrer Eltern von sich wies, dass sie (c) Details ihrer Geständnisse geändert hatte (ohne den Kern zu berühren), und dass sich (d) ihre Aussage bei Sörings Prozess später günstig auf ihre Chance auf Freilassung auf Bewährung auswirken könnte. Natürlich wusste die Jury auch, dass Haysom die Ermordung der eigenen Eltern absichtlich herbeigeführt hat.
Die Jury hatte also mehr als ausreichende Informationen, um sich ein verlässliches Urteil über Haysoms Glaubwürdigkeit zu bilden. Aber das ist noch nicht alles. Juristisch betrachtet war Elizabeth Haysom eine Mittäterin (accomplice). Im anglo-amerikanischen Rechtskreis gilt seit Jahrhunderten, dass die Jury immer ausdrücklich auf die Unzuverlässigkeit der Aussagen von Mittätern hingewiesen werden muss. Paragraph 3.400 der Muster-Anleitungen für Geschworene in Virginia hält die Jury an, die Aussagen von Mittätern nur „mit großer Sorgfalt“ („with great care“) zu berücksichtigen. Es besteht kein Grund daran zu zweifeln, dass die Geschworenen im Fall Söring dieser Anweisung gefolgt sind. Elizabeth Haysoms Aussage war der Jury zweifelsohne hilfreich; sie hat Teile von Sörings Geständnisse bestätigt und zur Aufklärung von einigen Fragen beigetragen. Dank seiner Geständnisse wäre Söring aber auch ohne die Aussage von Elizabeth Haysom sehr wahrscheinlich überführt worden. Es ist durchaus möglich, dass die Jury Haysoms Aussage komplett außer Acht gelassen hat. Sörings Behauptung, Elizabeth sei die „Kronzeugin“ („star witness“, MT 178) gegen ihn, stimmt nicht. Der Kronzeuge gegen Jens Söring war Jens Söring.
Das vermeintliche FBI-Profil
Sörings Unterstützer, darunter auch Harding (HB 8), verweisen immer wieder gern auf ein vermeintliches FBI-Profil, das auf eine weibliche Täterin hinweist, und der Jury vorenthalten wurde (WB 380). Es gibt in der Tat eine „Behavioral Analysis Unit“ des FBI, die mittels eines Amtshilfegesuchs der lokalen Strafverfolgungsbehörden aufgefordert werden kann, eine Art Psychogramm eines unbekannten Täters zu verfassen. Unzählige Filme, Bücher, und Serien (darunter „Das Schweigen der Lämmer“ und „Criminal Minds“) drehen sich um derartige Profile. Vermutlich deshalb lassen Sörings Unterstützer keine Gelegenheit ungenutzt, auf die Existenz eines „FBI-Täterprofils“ im Fall Söring zu verweisen. Das Problem ist nur: Es gibt kein FBI-Täterprofil. Bedford County hatte kein Amtshilfegesuch beim FBI gestellt, deshalb wurde der langwierige Profilierungsprozess nicht einmal eingeleitet. In einem 2017 erschienen Buch über den Fall erklärt Ricky Gardner, warum Bedford County kein Amtshilfegesuch bei dem FBI eingereicht hat („A Far, Far Better Thing“, S. 241):
Sie können [das Profil] nicht finden, weil es nie verfasst wurde. Und ich sage dir, warum ich weiß, dass es nie verfasst wurde. Wir sprachen darüber, [ein Amtshilfegesuch beim FBI einzureichen] aber es war eine Menge Papierkram... Es hätte drei Hochschulprofessoren benötigt, um die Fragebögen auszufüllen, die man machen musste ....
Sörings Unterstützer haben immer noch kein FBI-Profil vorgelegt, weiles nie eins gab. „Wenn ein Profil geschrieben worden wäre, kann ich garantieren, dass das FBI eine Kopie davon behalten hätte“, schreibt Wright, der selbst beim FBI gearbeitet hat (WB 347).
Folgendes ist passiert: Ein FBI-Agent, Ed Sulzbach, hat den Tatort kurz nach den Morden besucht (WB 380). Das war nicht verblüffend, schließlich war der Fall in allen Medien, und der Tatort nur ca. 3 Stunden Autofahrt von Quantico, Virginia entfernt. Daraufhin hat Sulzbach ein paar Notizen verfasst, in denen er provisorisch auf eine weibliche Täterin tippte, womöglich eine Verwandte oder enge Bekannte der Haysoms. Ein Fernschreiben, das 2018 in den Akten des FBI gefunden wurde, enthält die folgende Notiz vom 8. Mai 1985:
VIRGINIA, THEY RESIDED IN NOVA SCOTIA, CANADA. NO MOTIVE FOR THE MURDERS HAS BEEN DETERMINED, AS THERE WAS ROBBERY, FORCIBLE ENTRY OR SEXOAL ABUSE. FBI, QUANTICO, PERFORMED PSYCHOLOGICAL PROFILE AND BELIEVES
BNSUB(S) VERY CLOSELY RELATED TO VICTIMS.
„FBI, Quantico, hat psychologisches Profil durchgeführt und glaubt Unsub(s) [d.h. noch unbekannte Täterin] ist eng mit Opfern verwandt. Mögliche Verdächtige ist, weiße Frau, Alter___________ “. Wie wir gesehen haben, gibt es dieses Profil nicht; der unbekannte Verfasser dieses Fernschreibens war offenbar schlecht informiert. War die Verdächtige Elizabeth Haysom? Nein. Sie war eine Frau mit schweren Geistesstörungen, die eine Zeit lang als Verdächtige galt. Sie hatte vor den Morden Messer beim Bedford Sheriffs Office abgegeben, sagte, sie wäre von bösen Geistern verfolgt, und hatte Angst, dass sie etwas anrichten könnte. Nach den Morden wurde sie einem Lügendetektortest unterzogen, und ihre Antworten auf Fragen über die Morde wurden als Täuschungen eingestuft. Später wurde sie definitiv als Verdächtige ausgeschlossen.
Jim Updike, der Staatsanwalt, wurde über Sulzbachs Besuch informiert. Sulzbachs Notizen, die jahrelang als verschollen galten, wurden erst Jahrzehnte nach dem Prozess wiederentdeckt, und zwar in der privaten Garage von Chuck Reid, einem ehemaligen Ermittler für Bedford County im Fall Söring, der jetzt Söring unterstützt. Wieder einmal ziehen wir die anfangs zitierten Grundsätzen hinzu: Ist das Thema entscheidungsrelevant? Die Antwort ist ein klares nein, aus gleich mehreren Gründen. Selbst wenn es ein Profil gegeben hätte, wäre es irrelevant. Psychologische Täterprofile sind nicht gerichtlich verwertbar, wie Wright zutreffend bemerkt (WB 347). Täterprofile dienen lediglich als Orientierungshilfe bei der Ermittlung, und dürfen bei einem Strafprozess nicht einmal erwähnt werden. Zweitens ist die Zuverlässigkeit derartiger Profile nach wie vor höchst umstritten, auch unter Strafverfolgungsbeamten. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass selbst erfahrene Detektive wichtige Fehler bei der Herstellung der Profile machen. Eine Übersicht der Literatur zum Thema kam zu folgendem Ergebnis: „Die empirischen Daten liefern keine Beweise für die wissenschaftliche Gültigkeit der prädiktiven Fähigkeiten von Profilern.“ Zu Recht also sind Profile nicht zulässig als Beweismittel. Das Thema ist ein weiteres Ablenkungsmanöver; selbst wenn ein Täterprofil verfasst worden wäre, hätte es keinen Einfluss auf den Verfahrensausgang entfalten können.
Der Geständnis-Experte
Im Rahmen seines Gnadengesuchs hat Sörings Rechtsanwalt einen britischen Polizeibeamten, Detective Superintendent Andrew Griffiths, bestellt, um ein Gutachten über Sörings Geständnisse zu verfassen. In seinem Brief an den Gouverneur von Virginia vom 2. Mai 2017 behauptet Sheriff Harding: „ [Griffiths] wurde ursprünglich von Soerings Anwalt Steven D. Rosenfield gegen Bezahlung bestellt, aber er hörte auf, ein Honorar zu verlangen, nachdem er die hohe Wahrscheinlichkeit von Soerings Unschuld erkannte.“ Auf Sörings Webseite befindet sich eine Art Überblick zu Sörings Gnadengesuch. Dort wird Griffiths' Gutachten wie folgt beschrieben:
Am Ende seiner Analyse verfasste Dr. Griffiths einen 21-seitigen Bericht vom 21. Juli 2016, der mit einem Überblick über die wissenschaftliche Literatur bis ins Jahr 1908 beginnt und mit den Einzelheiten von Jens' spezifischen „Tatsachen“-Angaben gegenüber der Polizei endet. Dr. Griffiths kam zu dem Schluss, dass es "erhebliche Zweifel" an der Zuverlässigkeit von Jens' Geständnis gab, sowohl aufgrund der Umstände (d.h. während der vier Tage des Verhörs wurde Jens Zugang zu seinem Anwalt verweigert) als auch aufgrund des tatsächlichen Inhalts des Geständnisses (da viele Details durch physische und forensische Beweise am Tatort widerlegt wurden). Insgesamt beurteilte Dr. Griffiths Jens Geständnis als "unzuverlässig".
Griffiths schrieb auch einen Begleitbrief zu seinem Gutachten, der hier gelesen werden kann. Der Brief beginnt mit einer Zusammenfassung von Griffiths' beruflichem Werdegang und Qualifikationen. Dann erklärt Griffiths, warum das beiliegende Gutachten zu dem Schluss kommt, dass Sörings Geständnisse unzuverlässig seien.
Es gibt nur ein Problem: Das Gutachten selbst haben Sörings Unterstützer nie öffentlich gemacht. Ansonsten ist der Freundeskreis äußerst auskunftsfreudig (bis auf „Mortal Thoughts“); es gibt auf Sörings Homepage eine Seite mit Links zu über 20 fallbezogenen Dokumente. Aber eben nicht zum Gutachten von Griffiths. Deshalb müssen wir auf eine Zusammenfassung des Berichts zurückgreifen, um zu verstehen, warum Griffiths Sörings Geständnisse für unzuverlässig hält. Es sind die vermeintlichen Fehler, die uns schon bekannt sind: Die Kleidung von Nancy Haysom, die Umstände am Tatort, und die falschen Angaben zum Fundort der Leiche von Derek Haysom. Wie wir gesehen haben, stimmt nur das erste annähernd. Griffiths geht auch davon aus, dass Söring „vier Tage lang“ keinen Kontakt mit seinem Rechtanwalt hatte. Wir wissen nun auch, dass diese Annahme falsch ist. In seinem Begleitbrief zieht Griffiths auch die neuen DNA-Erkenntnisse über die zwei unbekannten Täter heran. Wir können Griffiths Gutachten leider nicht lesen, aber wir wissen schon genug, um zu einem Urteil zu kommen: Das Gutachten fußt auf falsche Annahmen, und kann deshalb nichts zum Erkenntnisgewinn beitragen. Wrights Fazit: „Griffiths hat sich eine Meinung gebildet, zu der er nicht qualifiziert ist, basierend auf sachlich falschen Informationen und nur einem kleinen Teil der Beweise.“ (WB 367).3
Freundeskreis-Leserbrief
Jetzt kommen wir zum Leserbrief vom Freundeskreis. Beinahe alle der darin befindlichen Thesen sind schon oben ausführlich diskutiert worden (z.B.: „Herr Söring wurde anwaltlicher Beistand verweigert, und er wurde zu Unrecht ,incommunicado' gehalten.“, FB 3). Es gibt aber einige Thesen, die noch nicht besprochen werden konnten. Frau H. schreibt: „Hammel schreibt: Ermittler haben keine Fingerabdrücke am Tatort gefunden.' Falsch. Elizabeth Haysoms Fingerabdrücke wurden auf einer Wodkaflasche, die in der Nähe der Leiche des männlichen Opfers stand, gefunden. Siehe Prozessakten.“ Diese Fingerabdrücke waren aber nicht blutverschmiert, und hätten daher jederzeit gemacht werden können. Elizabeth Haysom lebte in Loose Chippings während Schul- bzw. Semesterferien. Daher hatten diese Fingerabdrücke so gut wie keine Aussagekraft, und wurden dementsprechend behandelt (WB 376).
„Hammel schreibt Söring hätte die Blutspuren im Haus abgewaschen. Fakt ist, laut DNA Analyse stammte keine der 42 Proben, die dort gefunden wurden, von Söring. Welche Belege hat Hammel für seine Behauptung?“ (FB 2). Ich habe lediglich behauptet, Söring hätte die Blutspuren verwischt. Meine Quelle dafür sind Sörings Geständnisse, in denen er wiederholt
sagt, er hätte das Blut „verwischt“ („smeared around“), um Finger- und Schuhabdrücke unkenntlich zu machen. Fotos vom Tatort, die reichlich im Internet vorhanden sind, zeigen unmissverständliche Zeichen dieses Vorgangs - übrigens noch eine Bestätigung von Sörings Geständnissen.
Der Freundeskreis-Brief verweist auch auf das vermeintliche „Geständnis“ von Elizabeth Haysom. Gemeint ist diese kurze Passage aus der Vernehmungen des 8. Juni 1985 (in der deutsche Fassung eines Zeitungsartikels):
Frage - Sie wussten, dass er es tun würde, nicht wahr? Wussten Sie es?
Antwort - Ich habe es selbst getan.
Frage - Seien Sie nicht albern.
Antwort - Es hat mich erregt.
Frage - Sie haben was getan? Was meinen Sie?
Antwort - Ich habe nur gescherzt.
Das war offensichtlich kein Geständnis, nur eine trotzige Bemerkung. Daraufhin aber hat Haysom in der Tat gestanden: Sie hat ihre zentrale Rolle im Mordkomplott gegen ihre Eltern gestanden (WB 413): „Über fünf Tage haben Soering und Haysom beide den Mord an den Haysoms gestanden, wobei jeder von ihnen uns die jeweilige Rolle in den Morden erklärt hat. Elizabeth Haysom hat nie gestanden, am Tatort gewesen zu sein. Ich weiß, dass sie es nicht getan hat, weil ich dort war.“
Auf Seite 3 bespricht der Leserbrief den Eintrag über Fingerabdrücke: „Hammel schreibt von Fingerabdrücken, die Jens Söring auf einem Kaffeebecher hinterlassen haben soll. Dies basiert lediglich auf einer Fantasie von Elizabeth Haysom, für die es keinen Beweis gibt. Einer der damaligen Ermittler, Chuck Reid, hat zudem bestätigt, dass es diesen Kaffeebecher nie gab.“ Diese Bemerkung ist ein schönes Beispiel für die typische Haltung von Sörings Unterstützern: eine Weigerung bzw. Unfähigkeit, die Aussagekraft der Beweise gegen Söring richtig einzuschätzen.
Nochmal beginnen wir mit den Fakten. Bei der Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung in London fanden Ermittler ein gemeinsames Reisetagebuch mit Einträgen von Söring und Haysom. Darin findet sich unter anderem eine Passage mit dem Datum 12. Oktober 1985 - dem Tag vor Sörings Flucht aus den Vereinigten Staaten (Der Eintrag wurde tatsächlich etwa später verfasst). Hier der Auszug im Original (WB 4):
Auf Deutsch: „Der Fall wird bald gelöst. Vielleicht haben die Fingerabdrücke, die Jens auf einem Kaffeebecher [bei der Polizei] hinterlassen hat, ihn verraten“
Wright ergänzt den Hintergrund (WB 264):
Soering wurde am Sonntag, dem 6. Oktober 1985, von den Ermittlern aus Bedford County befragt. In der folgenden Woche schloss er seine Bankkonten, und verließ die USA am 13. Oktober. Eine von Haysom geschriebene Tagebuchnotiz vom 12. Oktober 1985 wurde später gefunden. Diese Notiz enthält die [oben zitierte] Bemerkung. 1986 erzählte Soering der Polizei, dass, nachdem er das Interview mit den Bedford-Ermittlern verlassen hatte, er sehr darüber besorgt war, dass die Polizei seine Fingerabdrücke auf einem Becher finden würden, den er benutzt hatte, und dass diese Fingerabdrücke ihn mit den Morden an Derek und Nancy Haysom in Verbindung bringen würden. Sörings Aussagen dazu wurden von Haysom bestätigt. Der Zeitpunkt der Ereignisse im Jahr 1985 liefert einen klaren Hinweis darauf, dass er wegen der Polizeibefragung zum Verlassen des Landes veranlasst wurde.
Schon vor seiner Vernehmung zu den Morden hat Wright Söring mit dieser Passage konfrontiert (WB 4):
Ich verweise auf einen Eintrag in einem scheinbar handschriftlichen Tagebuch, der sich auf das Abwischen von Fingerabdrücken aus einer Wohnung und auf einem Auto bezog, und einen weiteren Eintrag, der darauf hinwies, dass Soering besorgt war, weil er seine Fingerabdrücke auf einer Kaffeetasse hinterlassen hat. Auf meine Frage nach diesen Tagebucheinträgen antwortete mir Soering, dass [er und Elizabeth] Studenten an der UVA waren und dass sie einen Krimi schrieben und die Tagebucheinträge Ideen für das Buch darstellten. Meiner Meinung nach war dies eine Lüge, dementsprechend fuhr ich mit meinen Nachforschungen fort. Seine Erklärung wurde später als Lüge entlarvt.
Die Krimi-Geschichte ist also Sörings erster Versuch, diese Passage zu erklären. Bei den späteren Vernehmungen in London bestätigten sowohl Söring als auch Elizabeth die Wahrheit: Elizabeth war in der Tat über die Fingerabdrücke am Kaffeebecher besorgt, weil sie wusste, dass Söring ihre Eltern getötet hat, und womöglich dabei Fingerabdrücke am Tatort hinterlassen hat. Dieser Eintrag zeugt unmissverständlich von Sörings und Elizabeths Tatwissen, und wurde dementsprechend (und zu Recht) als Indiz für die Schuld der beiden gesehen. Ob es tatsächlich einen Becher beim Polizei-Interview gegeben hat, ist natürlich nebensächlich, genau wie die Tatsache, dass Söring erfolgreich seine Fingerabdrücke vom Tatort entfernen konnte. Wie bei Sörings Bemerkung über die Aufnahmen von den Überwachungskameras (die es nicht gab), hängt die Aussagekraft nicht von den tatsächlichen Umständen ab, sondern von denen, die Söring und Elizabeth für möglich hielten.
Nach seinem Prozess wusste Söring, dass er nun eine (andere) entlastende Erklärung für diesen Eintrag Elizabeths finden musste. Das war offensichtlich eine Herausforderung - seine neue Geschichte über den Tagebuch-Eintrag ist besonders wirr. Erst behauptet er, dass Elizabeth die Tagebuchnotiz erfunden hat. Dann gibt es die folgende Szene (MT 91-92):
Elizabeth gab mir schließlich die Wahrheit zu. Die Passage über meine Fingerabdrücke war als Versicherung gedacht, für den Fall, dass wir verhaftet werden! Da Liz nach unserer Flucht nach Europa wieder die Hauptverdächtige sein würde, wollte sie sicherstellen, dass es scheinbar objektive Beweise gibt, die auf mich als Mörder hindeuten. Meine Angst, auf der Flucht durch meine Fingerabdrücke verfolgt zu werden, hatte sie auf die Idee gebracht, einen Absatz über das Hinterlassen von Fingerabdrücken auf der Kaffeetasse der Polizei von Bedford aufzunehmen.
Die übliche Reaktion auf eine solche Täuschung wäre wohl Wut, aber ich fühlte nur Schuldgefühle. Irgendwie muss ich Elizabeth Grund gegeben haben, an mir zu zweifeln. Irgendwie war sie zu der Überzeugung gelangt, dass ich sie auf den elektrischen Stuhl gehen lassen würde - Liz, die Liebe meines Lebens!
Ich hatte nie daran gezweifelt, dass ich die Verantwortung für die Morde übernehmen würde. Also entschuldigte ich mich ausgiebig bei Elizabeth und versicherte ihr, dass ich den Mord an ihren Eltern zugeben würde, wenn man uns erwischen würde! Als Beweis für meine Bereitschaft zu "gestehen" stimmte ich sogar zu, die Passage über meine Fingerabdrücke im Tagebuch zu lassen.
Die Versuchung liegt nahe, diese Geschichte mit einem einfach „Wer’s glaubt...“ zu quittieren. Aber der Vollständigkeit halber soll bemerkt werden, dass die Behauptung des Freundeskreises, diese Passage stamme lediglich aus Elizabeths Fantasie, auf einer einzigen Quelle fußt: Jens Söring.
Wie Wright bemerkt, war Sörings erste Erklärung für diese Passage (Notizen für einen Krimi) eine Lüge. Die Überzeugungskraft von Sörings dritter Erklärung (Elizabeth hat alles erfunden) kann anhand der oben zitierten Passage eingeschätzt werden. Die zweite Erklärung - die Passage bedeutet genau das, was sie zu bedeuten scheint - ist die einzige, die einen Sinn ergibt. Und wurde außerdem von Söring und Haysom in ihren jeweiligen Geständnissen bestätigt.
Der Leserbrief verweist auch auf die Aussage von Haysoms Halbbruder Howard (FB 2). Während Haysoms Prozess meinte er, dass er persönlich überzeugt war, dass Elizabeth Haysom auch am Tatort war. Er lieferte keine Beweise für diese Mutmaßung; seine Aussage hat daher keine Beweiskraft. Wie Sheriff Harding verweist auch der Freundeskreis auf die schlechten Charaktereigenschaften Elizabeth Haysoms (FB 1). Wie oben bemerkt wurde Elizabeth Haysoms mangelhafte Glaubwürdigkeit bei Sörings Prozess ausführlich thematisiert, und die Jury wurde ausdrücklich angehalten, ihre Aussage nur „mit großer Sorgfalt“ zu berücksichtigen.
Der Freundeskreis-Brief verweist auch auf die Tatsache, dass Richard Neaton, einem von Sörings Anwälten, nach Sörings Prozess die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen wurde. Aber wie ich in meinem früheren Beitrag bemerkt habe, ist die Leistung von Sörings zwei privat bestellten Prozessanwälten von mehreren Gerichten überprüft und für kompetent befunden worden. Auch wurde Sörings Prozess gefilmt und ausgestrahlt. Wie Millionen anderen Amerikaner habe ich lange Ausschnitte des Prozesses in Echtzeit beobachten können. Es war damals offensichtlich, dass Sörings Anwälte ihr Bestes gegeben haben. Aber jeder Strafverteidiger weiß von der Schwierigkeit, einen Freispruch zu erzielen, wenn der Mandant ein Geständnis abgelegt hat. Und Söring hat nicht nur ein Geständnis abgelegt, sondern gleich mehrere.
Zusammenfassung und Überblick
Einige von Sörings Unterstützern machen keinen Hehl daraus, dass sie die Jury, die Söring schuldig fand, für einen Haufen Hinterwäldler halten. Klaus Söring, der dem Prozess seines Sohnes beiwohnte, sagte damals, dass er von dem amerikanischen Jury-System „nicht beeindruckt“ war. Andere Unterstützer nehmen eine verständnisvollere Haltung ein - die Jury wäre von der fulminanten Redekunst des Staatanwalts und den „Zaubertricks“ der Gutachter in den Bann gezogen worden. Die wahre Erklärung ist viel einfacher: Die Jury hat Sörings Geständnisse von 1986 mit seiner Aussage beim Prozess verglichen, und die Geständnisse für ungleich glaubhafter befunden. Man muss kein Akademiker sein, um haarsträubende Ausreden und verworrene Geschichten als solche zu erkennen. Die Jury hat erfahren, um Wright zu zitieren (WB 172), dass es: „eine erwiesene Tatsache [ist], dass Soering lügt ohne zu zögern, wenn er glaubt, dass es zu seinem Vorteil ist.“ Nicht nur Richter Sweeney, sondern viele erfahrene Revisionsrichter teilten die Meinung der Jury in dieser Hinsicht.
Der Fall Jens Söring ist kein Justizirrtum, sondern die Geschichte einer erfolgreichen Zusammenarbeit der amerikanischen und britischen Polizeibehörden. Wright hat die Verbindung zwischen Söring und den Morden in Loose Chippings entdeckt. Er, Beever, und Gardner haben durch geschickte Befragung die beiden Täter dazu gebracht, Geständnisse abzulegen. Da die Beamten die Rechte der Beschuldigten in keiner Weise verletzt haben, konnten die mehr als ausreichend untermauerten Geständnisse gerichtlich verwertet werden. Das Ergebnis war die gerechte Verurteilung von Jens Söring und Elizabeth Haysom für die kaltblütige, grausame Ermordung von zwei unschuldigen, ahnungslosen Opfern.
Lügen und Leichtgläubigkeit
1992 wurde Roger Keith Coleman in Virginia für die Vergewaltigung und anschließende Ermordung seiner Schwägerin hingerichtet. Coleman beteuerte hartnäckig seine Unschuld; bei der Hinrichtung sagte er: „Heute Nacht wird ein Unschuldiger ermordet.“ Wie im Fall Söring bildete sich ein internationaler Freundeskreis um Coleman. Wie im Fall Söring gab es auch Prominente unter den Unterstützern. Wie im Fall Söring durchsuchten Colemans Unterstützer die Cerichtsakten, spürten neue Zeugen auf, entdeckten viele vermeintliche und etliche echte Ungereimtheiten, und forderten in Zeitungen und im Fernsehen leidenschaftlich einen neuen Prozess, wenn nicht die sofortige Freilassung Colemans. Sein Fall wurde sogar zur Titelgeschichte bei „Time Magazine“ mit der Überschrift: „Dieser Mann ist möglicherweise unschuldig. Dieser Mann soll sterben.“ Selbst nach seiner Hinrichtung führen Colemans Unterstützer ihre Kampagne fort; 1998 wurde sogar ein Buch über den Fall veröffentlicht, sechs Jahre nach Colemans Tod.
2006 wurden die Beweise im Fall Coleman anhand neuer DNA-Methoden ausgewertet. Das Ergebnis war eindeutig. Coleman war schuldig. Tausende Menschen überall auf der Welt fragten sich: „Warum hat er uns alle angelogen? Wie konnten wir derart naiv und gutgläubig handeln?“ Die Antwort ist wahrscheinlich genau so einfach wie verstörend: Weil Coleman selbst an seine Unschuld glaubte. Es verhält sich mit Söring vermutlich genauso. Man fühlt sich an einen Spruch von Adorno erinnert: „Ein Deutscher ist ein Mensch, der keine Lüge aussprechen kann, ohne sie selbst zu glauben.“
Es besteht (in der Regel) kein Grund anzunehmen, dass Sörings Unterstutzer - darunter sehr viele deutsche Journalisten - bewusst lügen oder gelogen haben. Aber viele von ihnen haben jeglichen Ansatz von Neutralität über Bord geworfen - und daraufhin Sörings Lügen ohne kritische Nachprüfung weiterverbreitet. Sie setzten ihr Vertrauen in einen verurteilten Betrüger und Mörder, statt in die Jury und in erfahrene Detektive und Richter aus zwei Ländern. Sie haben Tatsachen, die Sörings Opfermythos konterkarieren, entweder ignoriert oder heruntergespielt. Auch haben sie klassische Denkfehler von juristischen Laien begangen: Sie haben den erstinstanzlichen Prozess als unbedeutende Formalie abgetan, Beweisstücke aus dem Zusammenhang gerissen, und offenen Fragen, die unerheblich sind, eine aufgeblähte Bedeutung zugeschrieben. Sie verlangten eine vollkommene Aufklärung, die keine Justiz auf dieser Welt liefern kann.
Am 25. November 2019 wurden sowohl Haysom als auch Söring aufgrund einer Entscheidung des Virginia Board of Parole auf Bewährung freigelassen. Söring landete am 17. Dezember 2019 in Deutschland. Er ist jetzt frei, und wird sich voraussichtlich in Deutschland niederlassen. Es ist verständlich, dass sich viele über die zweite Chance für Söring und Haysom freuen. Laut einem Interview haben etliche deutsche Verleger und Filmproduzenten Söring schon kontaktiert. Bestimmt hat er viel über den Alltag in amerikanischen Gefängnissen und seine Eindrücke der amerikanischen Gesellschaft zu sagen. Aber er wäre gut beraten, seine Unschuldslegende ein für allemal liegen zu lassen. Söring ist jetzt ein Bürger wie jeder andere, und kann für ehrenrührige Äußerungen belangt werden. Im Rahmen seiner Kampagne haben Söring und seine Freunde den Ruf vieler ehrlicher Menschen beschädigt. Diese Menschen werden nun jegliche Äußerung Sörings mithilfe des Wright-Berichts überprüfen können. Eine Übung, die jedem deutschen Journalisten, der künftig über den Fall schreibt, auch dringend anzuraten ist.
A. H. möchte nicht mehr mit Vollname identifiziert werden.
Die Behauptung, Söring hätte mit Herrn Barker gesprochen, stimmt nicht. Die handschriftlichen Notizen des Gefägniswarters waren unvollständig. Später habe ich festgestellt, dass Kenneth Beever, nicht Jens Söring, mit Herrn Barker gesprochen hat. Ich habe eine Richtigstellung auf meinem Blog hier veröffentlicht .