7 Comments

Made my day 😀

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Was wäre wahrscheinlich geschehen, wenn Jens Söring sich bereits 1988 in England von seinem

Geständnis distanziert hätte und die Version vom Juni 1990 behauptet hätte ?

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Eigentlich gar nichts! Die Richter hätten den "Widerruf" ignoriert. Es ist Gerichten egal, ob ein Geständnis inzwischen "widerrufen" wurde. Voraussetzungen für die Beweistauglichkeit eines Geständnisses sind (1) Wurde der Angeklagte über seine Rechte aufgeklärt? (2) War die Entscheidung zu gestehen freiwillig? (voluntary?) -- also keine Folter, Drohungen, usw.; und (3) Ist das Geständnis von anderen Beweisen ausreichend bestätigt (corroborated)?

Im Fall Söring sind alle drei Voraussetzungen erfüllt. Deshalb ist es irrelevant, ob Söring die Geständnisse "widerrufen" hat -- das ist kein rechtlicher Begriff. Es gibt Tausende Menschen in deutschen Gefängnissen, die ihre Geständnisse "widerrufen" haben.

Außerdem war die Streitfrage vor dem EGMR lediglich, ob einen ausreichenden Anfangsverdacht gegen Söring vorlag. Es ging ausdrücklich nicht darum, ob Söring tatsächlich schuldig war, nur ob es später dazu kommen könnte, dass Söring später möglicherweise, unter Umständen eine Todesstrafe bekommen könnte.

"Es ist nicht Aufgabe des Gerichtshofs, Fragen strafrechtlicher Schuld und angemessener Strafe zu präjudizieren." https://hudoc.echr.coe.int/app/conversion/pdf/?library=ECHR&id=001-188624&filename=CASE%20OF%20SOERING%20v.%20THE%20UNITED%20KINGDOM%20-%20%5BGerman%20Translation%5D%20summary%20by%20N.%20P.%20Engel%20Verlag.pdf

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Bezüglich der Passage: "Professor FJ: ...I presume you retracted your false confession after 7.July 1989, after the legal situation was clear....Why didn't your lawyers hold a press conference in, say, January 1990 (I think January 1986 is a mistake), and announce to the world that there were more sides to the story ? Wouldn't have that alerted everyone in Virginia that there were more sides to the story ?

Welchen Unterschied hätte das zu dem Zeitpunkt gemacht ? Wenn es keinen Unterschied gemacht hätte, würde der Professor doch nicht danach fragen.

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Ach ja -- und vielen Dank für die Korrektur! Januar 1990 stimmt.

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Es hätte keinen rechtlichen Unterschied gemacht, sehr wohl aber einen PR-Unterschied. Dank der flächendeckenden Berichterstattung würden potenzielle Jury-Mitglieder nun wissen, dass die Geständnisse -- die inzwischen schon berühmt geworden waren -- nicht mehr "unumstritten" waren. Sie wären darauf in Kenntnis gesetzt, dass es eine andere Seite der Geschichte gibt. Das Problem: Söring hatte zu diesem Zeitpunkt (Januar 1990) seine alternative Geschichte noch nicht erfunden.

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Fiktion mit mehr als einem Fünkchen Wahrheit.

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