Bemerkungen des OLG Frankfurt über mich und Jens Söring
In einer Entscheidung über den Streitwert von Sörings Klage macht das OLG ein paar interessante Kommentare.
Wie wir alle schon wissen, hat mich Jens Söring wegen Verleumdung verklagt. Es kam zu einer Anhörung am 3.6.2022. Dabei haben Jens Sörings Anwälte (er war nicht da) die Klage zurückgenommen. Es folgte einen Rechtsstreit um den “Streitwert”, eine eher fiktive Summe, die als Schwerpunkt für die Berechnung der Anwalts- bzw. Gerichtskosten dient.
Heute had das OLG Frankfurt einen Beschluss erlassen.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Entscheidung in der Hauptsache, nur um eine Einschätzung des OLG in Rahmenb eines Rechtsstreits über die Feststellung des Streitwerts. Ein kurzes Zitat von Seite 8:
Wie der Antragsgegner [Hammel] zu Recht geltend macht, ist der Antragsteller rechtskräftig wegen zweifachen Mordes verurteilt, 33 Jahre inhaftiert gewesen und vom zuständigen US-amerikanischen Staat trotz eines entsprechenden Antrags nicht rehabilitiert, sondern lediglich auf Bewährung freigelassen worden. Er lebt seit seiner Rückkehr nach Deutschland auch nicht zurückgezogen, sondern tritt bewusst als angebliches Justizopfer in das Licht der Öffentlichkeit und kommerzialisiert seine Lebensgeschichte. Soweit sich der Antragsgegner damit auseinandersetzt, ob vom Antragsteller aktuell (noch) eine Gefahr ausgeht, sind die von ihm in Bezug genommenen Quellen in weiten Teilen öffentlich zugänglich (etwa die Protokolle über die Gerichts verhandlung in den USA und öffentliche Stellungnahmen Dritter). Der streitgegenständliche Beitrag ist insofern in erster Linie geeignet, die vom Antragsteller erstrebte Rehabilitierung von den Mordvorwürfen zu behindern. Diese ist allerdings bereits dadurch erschwert, dass der Antragteller rechtskräftig verurteilt worden ist, nachdem er zunächst ein Geständnis abgelegt hatte, und trotz späteren Antrags nicht rehabilitiert worden ist.
"And was not rehabilitated by the competent US state despite a request to that effect." I don't understand this. What does this mean? Does "rehabilitation" have a different meaning in the German penal philosophy and punishment procedure than it does in the American? Obviously, if Jens Soering was considered to be dangerous he would not have been released. So he seems to have met that part of the American concept of rehabilitation, but there seems to be more to it in the German system? Does undergoing a psychiatric evaluation have something to do with this? Does making a confession and expressing remorse enter into the equation? What more should the Virginia DOC have done?